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Montag, 17. März 2014, 19:55

Kostenerstattungstarif in der GKV - wie lösen?

Guten Abend zum 3.!
Wir haben hier einen Patienten, der einen Kostenerstattungstarif in der GKV gewählt hat, was die KK (Barmer), die KV und uns inkl der Software vor einige Probleme gestellt hat.

Letztlich verhält es sich wohl im "Soll-Zustand" wie folgt:
- die Abrechnung der Leistungen erfolgt über GOÄ gegenüber dem Patienten
- Medikamente werden auf Kassenrezepten (!) verordnet, auf denen oben statt der Kasse "Kostenerstattung" steht, Kassen- und Verischertennummer, ...
sind nicht erforderlich, die Rezepte werden in der Apotheke wie Privatrezepte behandelt.
- die KV benötigt unter Angabe der Kassen- und Patientennummer einen sonst leeren KV-Fall mit einzig der Symbolziffer 88190, da die Medikamentenverordnungen
Budgetrelevant sind, und durch die Ziffer ein entsprechendes Budget "ausgelöst" wird.

Das führt nach langem hin und her mit Krankenkasse, KV und EDV dazu, dass wir nach regem und wirklich super engagiertem Einsatz unseres lokalen Supportes (Danke dafür!) jetzt als Behelfslösung 3 Fälle für den Patienten haben:
- den GOÄ-Privatfall für die reale Abrechnung
- einen KV-Fall mit Kassennummer der Barmer mit der Symbolziffer, der am 31.03. nach Münster geht
- einen Fall mit der fiktiven Kasse "Kostenerstattung" der nicht abgerechnet wird, aber für die Rezeptbedruckung erforderlich ist

Indamed ist über unseren lokalen Support schon über dieses Highlight des deutschen Gesundheitssystems informiert, da diese Variante wohl bislang nicht implementiert ist.
Mich interessiert aber, ob Kollegen ähnliche Fälle haben, und ob es vielleicht eine andere Lösung gibt, die uns jetzt nicht eingefallen ist.

Danke und Grüße
L.Kruse

PS: Ich wurde gerade darauf hingewiesen, dass der Passus mit dem Support leicht als ironisch missverstanden werden könnte: NEIN, das ist wirklich und ernst gemeint, der Einsatz war wirklich gut!

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Dienstag, 18. März 2014, 08:59

Lieber Kollege,

ich habe viele Patienten die die Kostenerstattung gewählt haben, auch welche bei der Barmer/GEK. Bei mir werden diese Patienten als Privatpatienten geführt und auch alle Rezepte, Heilmittelverodnungen werden als Privatrezepte ausgedruckt. Es wird kein Kassenschein etc. angelegt und auch keine Symbolnummer hinterlegt. Bisher hat es bei mir in Nordrhein dies bezüglich noch keine Reklamationen meiner Pat. oder der Krankenkassen gegeben. Die Medikamente wurden soweit mir bekannt bisher anstandslos von den Kassen nach Vorlage des Privatrezeptes erstattet.

Viele Grüße aus Bonn
Viele Grüße

F. Jovy

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Dienstag, 18. März 2014, 11:27

Hallo!
Danke für die Antwort. Die KV (bei mir Westfalen-Lippe) war hier auch nicht der Auslöser. Den Stein ins Rollen brachte die Barmer selbst, die die Kostenerstattung unter Verweis auf einen Bundesmantelvertrag eben nicht mehr auf Privatrezepte vornehmen will, sondern auf Muster 16 + Vermerk "Kostenerstattung" besteht (vermutlich, um es den Praxisbudgets zuschlagen zu können). Die Kopie der entsprechenden Passagen des Vertrages habe ich von der Barmer gleich mit erhalten und so von der KV (WL) bestätigt bekommen.
Und so nahmen die Dinge dann den beschriebenen Lauf.
Wenn es bei Ihnen so (hoffentlich nicht nur "noch") läuft würde ich da nichts dran ändern, wir hatten es bis letzten November genauso wie Sie gehandhabt, müssen es jetzt aber gezwungenermaßen ändern!
Grüße
L.Kruse

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Dienstag, 18. März 2014, 19:05

Um Gottes Willen,

da kann ich nur hoffen das wir hier in Nordrhein davon verschont bleiben.

Einen schönen Abend.
Viele Grüße

F. Jovy