Sie sind nicht angemeldet.

1

Sonntag, 16. Juni 2024, 22:28

e-Rezepte für Künstliche Befruchtung gem. §27a SGB V

Wir sind eine Spezialpraxis für Reproduktionsmedizin.

Wir müssen deshalb bestimmte Rezepte mit dem Hinweis "gemäß §27a SGB V" kennzeichnen, da die Patienten 50% der Medikamentenkosten selbst tragen müssen. Es gibt in „Medical Office“ tatsächlich eine Option „Künstl. Befruchtung“ bei den Stammdaten / Zuzahlungsbefreiung des Patienten. Wenn dieses Merkmal gesetzt ist, dann werden alle e-Rezepte mit dem entsprechenden Hinweis (50% Kostenübernahme) für die Apotheke gekennzeichnet (für uns auf dem Ausdruck allerdings nicht erkennbar, aber wohl durch die Apotheke auszulesen).

Problem: Es sind ja nur ganz bestimme Medikamente, die mit diesem Hinweis gekennzeichnet werden dürfen. Unsere Apotheke teilt uns aber mit, dass dann ALLE Rezepte, egal welche Verordnung, mit dem Hinweis gekennzeichnet ist. Man müsste also jedes Mal in den Stammdaten die Kennzeichnung setzen und wieder zurücksetzen, je nachdem welches Rezept man erzeugen will. Dies ist aber in der Praxis schlicht nicht umsetzbar.

Daher meine dringende Bitte an die Entwickler von Indamed: Wir brauchen ein Feld zum Ankreuzen, wenn ein Rezept erzeugt wird, mit dem die Kennzeichnung "gem. §27a SGB V" im jeweiligen Einzelfall gesetzt werden kann. Die Idee mit den Stammdaten ist gut: Hier kann man hinterlegen, ob eine Patientin überhaupt berechtigt ist, eine Verordnung nach §27a zu erhalten. Es ist dann aber zwingend notwendig, dass auch noch bei der jeweiligen Rezeptverordnung die Kennzeichnung aktiviert werden kann oder eben nicht. Dies wurde offenbar bisher vergessen...

Danke für eine kurze Rückmeldung...

2

Montag, 17. Juni 2024, 09:21

Hallo,

das geht bereits jetzt. Wenn Sie in den Stammdaten das Merkmal setzen, dann wird die Befreiung wegen künstlicher Befruchtung bei jedem Rezept zwar vorgeschlagen, kann aber entfernt werden:
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-