Guten Tag josmed,
in dem unteren Bild gibt es insgesamt 4120 MO Fälle dien in ihrem gewählten Zeitraum vorhanden sind.
Davon sind 2528 KV-Fälle und 1436 GOÄ Fälle und 156 BG Fälle. Wobei die Begrifflichkeit Fälle bei GOÄ und BG verwirrend ist. Da bei GOÄ Fällen häufig der private Behandlungsfall (Rechnungszeitraum) natürlich ein Jahr oder auch länger sein kann. Da sowohl bei den GOÄ-Fällen als auch bei den BG Fällen fast nur "Fälle" ohne Leistungen hat, werden es bei ihnen die 24 GOÄ Fälle sein.
Die Zahl 2029 KV Fällen ohne Leistungen scheint mir sehr hoch zu sein. Wenn sie diese Zeile anklicken zeigt er ihnen in der unteren Tabelle diese Fälle an und sie könnten mit Doppelklick diese Fälle kontrollieren um herauszufinden um welche Art der Fälle es sich handelt und ob sie diese ggfs. in der Schablone mit einer geeigneten Regel rausfiltern könnten/müssten.
Wenn man die KV Fälle um die Fälle reduziert die keine Leistungen (oder nur geklammerte, z.B. aus dem Laborbereich) haben, ergeben sich also 2528 Fälle weniger 2029 Fälle, verbleiben also 499 KV Fälle. Da in ihrer Praxis mehr als ein Arzt tätig ist, ist ihre Arztfallzahl größer als ihre Anzahl der KV Fälle, also 499 Behandlungsfälle und 516 Arztfälle. Sie haben also auf 17 Fällen gemeinsam mit ihrem Kollegen Leistungen erfasst.
Von den 516 Arztfällen sind 391 mit RLV-Leistungen und 125 ohne RLV-Leistungen.
Von den 516 Arztfällen sind 4 mit QZV-Leistungen und 512 ohne.
Von den 516 Arztfällen sind 226 mit Leistungen außerhalb des RLVs und 290 ohne.
290 Arztfälle beinhalten auschließlich RLV-Leistungen, bei 101 Arztfällen (391 - 290) sind noch Leistungen außerhalb des RLVs oder QZV-Leistungen mit auf den Arztfällen.
Um die Logik zu verstehen und zu kontrollieren, bietet es sich immer an auf die jeweiligen Zeilen bei den Fallarten (z.B. Fälle ohne Leistungen) mit der Maus zu klicken und somit im unteren Bereich diese zu filtern und dann sich die Fälle in der MO Zentrale anzuschauen.
In der Fallstatistik macht es aus meiner Sicht Sinn sich getrennte Schablonen für KV, GOÄ und BG zu erstellen und die unterschiedlichen Fälle nicht in einem Topf zu haben.
MfG
Michael Kopp