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Dienstag, 14. Mai 2024, 08:11

AU-Verlängerung - 4 Wochen (über Entwurfsmodus angelegt) - falsches Datum / falsche Diagnosen !!!

Liebes Indamed - Team,
in der AU ist über das Datumsmenue nur die Anwahl von 'einem Monat vor' möglich. Da die Krankenkassen AUs jedoch nur für max. 28 Tage akzeptieren, habe ich wie hier im Forum vorgeschlagen über den Entwurfsmodus Vorlagen für 4 Wochen bzw. 2 Wochen angelegt. Leider wird bei Wiederverordnung dann das 'arbeitsunfähig seit'- Datum und die Diagnosen übernommen, die in dem originären Entwurf hinterlegt warten (s. Screenshots).


Gibt es eine andere Möglichkeit, ggf. im Auswahlmenue 14 und 28 Tage zu hinterlegen?
Viele Grüße,
Kerstin Wernken
»Wernken« hat folgende Dateien angehängt:

K.Riemer

unregistriert

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Dienstag, 14. Mai 2024, 08:54

Moin,

dann müssten Sie im Entwurfsmodus einmal das Diagnosefeld leeren, am besten auch ein Leerzeichen rein. Dann ist es zwar bei Übernahme und Auswahl der Schablone dieses Feld leer, aber Sie müssen nur per Stethoskop die Diagnose wieder auswählen, wenigstens ein Schritt weniger...

Ich hatte gehofft, dass man hier mit Variblen arbeiten könnte, aber das scheint auch nicht zu funktionieren... 8|

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Dienstag, 14. Mai 2024, 15:06

Lieber Herr Riemer,
das macht die Arbeitsschritte nicht geringer, zumal man bei Folge-AUs immer genau wissen muss, welche Diagnosen auf der Vor-AU hinterlegt war.
Außerdem bleibt das Problem mit dem 'arbeitsunfähig seit'- Datum bestehen, welches sich automatisch auf das aktuelle Datum ändert - s. Screenshots.
Daher meine Frage, ob es möglich wäre im Auswahlmenue 14 und 28 Tage zu hinterlegen. Das wäre der einfachste Weg.
Viele Grüße,
Kerstin Wernken

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Dienstag, 14. Mai 2024, 18:22

Da die Krankenkassen AUs jedoch nur für max. 28 Tage akzeptieren
mmmhh also die Vorgabe ist doch "Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur voraussichtlichen Dauer von einem Monat bescheinigt werden" §5(4) AU-Richtlinie andere Vorgaben sind mir nicht bekannt - also reicht "einen Monat vor" - 2 Wochen wäre ja zweimal "eine Woche vor" (auch per UMsch+Pfeil hoch)

5

Mittwoch, 15. Mai 2024, 10:08

Tja, da war ich wohl nicht up-to-date ....
Die Dauer von 1 Monat gilt tatsächlich seit der neuen AU-Richtlinie, die am 21. Februar 2024 in Kraft getreten ist. Vorher habe ich tatsächlich Rückmeldungen von den Krankenkassen bekommen, wenn die AU für einen Monat ausgestellt wurde.

Das löst natürlich mein Problem automatisch :rolleyes: und 2x 1 Woche (2x UMsch+Pfeil hoch) schaffe ich auch.

Warum kompliziert, wenn es einfach geht ;) .
VG