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Dienstag, 28. Januar 2014, 14:57

Falsche Rechnung als bezahlt gebucht

Hallo Kollegen, hallo Indamed,

leider habe ich eine falsche Rechnung als bezahlt markiert/gebucht. Wie kann ich dies rückgängig machen?

Viele Grüße aus Bonn
Viele Grüße

F. Jovy

2

Dienstag, 28. Januar 2014, 15:25

Hallo JonBonn,

zum Stornieren einer Rechnung gibt es ein How to in der Lexikon-Sektion des Forums.

Rechnung stornieren

Mit freundlichen Grüßen

A.Zwickler
Mit freundlichen Grüßen

Alexander Zwickler
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3

Dienstag, 28. Januar 2014, 15:26

Ich denke das geht über den Button STORNO im Reiter Kostenträger (hier alle Fälle anzeigen lassen) des Patienten.

4

Dienstag, 28. Januar 2014, 15:54

Ganz so einfach ist es nicht.
1. Man muss sich unter Kostenträger "alle Fälle" anzeigen lassen - die ursprüngliche, bereits bezahlte Rechnung auswählen (Reiter) und diese stornieren.
2. Ein Storno-Fall mit negativen Betrag wird angelegt. Diesen anwählen, Drucken - vorher als bezahlt markieren oder nach dem Druck ausgleichen.
3. Diesen Fall wieder stornieren. Es wird ein dritter Fall angelegt. Diesen drucken - das ist dann die neue offene Rechnung, die man nach dem Bezahlen ausgleichen kann.

viele Grüße

mime

PS: vielleicht auch einfach falsch gebuchte Rechnung merken und vergessen, wenn sie dann bezahlt wird ;)

5

Dienstag, 28. Januar 2014, 16:33

Hallo,

danke für die Antworten. Das HowTo hatte ich gelesen. Da die Rechnung aber korrekt ist, will ich keine neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer und Rechnungsdatum erstellen , sondern einfach nur die Buchung rückgängig machen. Hierfür scheint es aber, wie ich sehe, keine andere Lösung zu geben. In meinem letzten Programm war es ohne Probleme möglich einen falschen Zahlungseingang rückgängig zu machen.

Viele Grüße aus Bonn
Viele Grüße

F. Jovy

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6

Dienstag, 28. Januar 2014, 18:09

Was spricht denn dagegen, die Möglichkeit zu schaffen, schlicht und einfach das "Bezahlt"-Flag zurückzusetzen (z.B. via rechter Maustaste, Kontextmenü), so dass diese Rechnung - korrekt - weiterhin als "nicht bezahlt" gekennzeichnet ist. Hier geht es doch nicht um die buchhalterische Notwendigkeit einer Rechnungsstornierung. Der Vorgang, eine solche Falscheingabe rückgängig zu machen, tangiert doch nirgendwo die "Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns" (§ 347 HGB). Gibt es hier andere zu beachtende Vorschriften/Gesetze?

LG, WF