Er braucht einen eigenen, als intern gekennzeichneten Leistungserbringer, der dem zuständigen Facharzt zugeordnet ist. Es gibt hier im Forum schon einige Beiträge zu diesem Thema, bemühen Sie am besten einmal die Suchfunktion. Bei Verordnungen des Weiterbildungsarztes muss ja dann auch entsprechend sein Name im Stempel auftauchen etc., das kann dann im Leistungserbringer alles konfiguriert werden.
VG Julian Hartig