Aber damit machen wir uns doch zum Affen.
Ja so ist das wohl - da 30% unserer Verordnungen verblistert werden und die Blisterapotheke weiterhin wegen des "Pharma-Sicherheits-Code"(wie auch immer der gleich nochmal korrekt heißt) Muster 16 brauchen - sind für uns alle Vorteile des eRezept (viel auf einen Rutsch "unterschreiben"/signieren) dahin - weitere 20% unserer Verordnungen betreffen pat. die genau einmal im Quartal kommen - da wird eh ein Muster 16 gefertigt bis die Karte da ist und dann Einlesen gegen Rezeot getauscht
für den Rest können und wollen wir uns derzeit nicht verbiegen um einen "kOmfort" zu bieten ohne den es seit Jahrtausend auch ging - momentan bei uns eRezept=Prozessablaufstörung und kein Vorteil daher Papierkosten sparen und auf Muster 16 drucken - eRezept-Ready" sind wir haben auch schon welche erstellt daher auch kein "malus" zum 01.01.24
den auch in "Der Hausarzt" lese ich aktuell: " Das E-Rezept wird ab 2024
nicht Pflicht für die Praxen, Gleichwohl kommt der ab diesem Zeitpunkt vorgesehene
Honorarabzug für diejenigen die die nötige Technik nicht vorhalten, einer VErpflichtung sehr nahe."