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Donnerstag, 7. September 2023, 16:08

Verordnung nach Rabattvetrag überprüfen

Gibt es irgendeine Möglichkeit die "Information" ob ein Medikament nach Rabattvertrag verordnet wurde oder eben nicht "abzugreifen" / auswertbar zu machen.
Zum Beispiel in der Statistik? Also Patienten-/Medikamentliste anzeigen bei denen außerhalb des Rabattvetrages verordnet wurde ...
Wie hier eRezept-Signierliste gezeigt können ander PVS diese INformation "auslesen" - ja mir ist klar das die technischen Möglichkeiten der unterschiedlichen PVS und vor allem Arzneimittelmodule unterschiedlich sind - gibt es eine Chance hier was auszuwerten - Leider ist dieser Punkt seit diesem Jahr eine wesentliche Zielgröße der Arzneimittelvereinbarung meiner KV

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Donnerstag, 7. September 2023, 16:18

Hallo,

aktuell ist das nicht möglich.
Können Sie die Arzneimittelvereinbarung Ihrer KV in dem Punkt etwas näher erläutern? An welcher Stelle entsteht ein Problem oder welche Anforderungen werden an Sie gestellt oder was müssen Sie erfüllen?
Vielleicht können wir dann besser verstehen, was wir anbieten sollten.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

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Donnerstag, 7. September 2023, 16:46

Letztlich ist der Murks hier festgeschrieben https://www.kvn.de/internet_media/Mitgli…bst+Anlagen.pdf
Kurzzusammenfassung (ist nicht nur in NIedersachsen so) durch die Einhaltung bestimmter Ziele (zuminmdest zum Teil) kann man sich (evtl.) von weiteren Prüfungen befreien - und einen evtl. Regress verkleinern (reduktion des Überschreitungsbetrages)

für mich gilt
1. Quote KBV-Medikations- Standard mit dem Zeilwert 86,35%
2. Rabattumsetzungsquote Zielwert 81,02%

3. Höchstquote ProtonenpumpenInhibitoren Zielwert 9,50%
Die Quote ist der Quotient aus "Summe verordneter DDD in der Zielvorgabe" durch "Summe verordneter DDD in der Arzneimittelgruppe"
Perverses System die Ziele 1+3 sind ein EIngriff in meine Therapiehoheit aber Punkt 2 (Rabattvertrag) kann ich einigermassen gut beeinflussen und sie hat bei der Reduktion des Überschreitungsbetrags die höchste Gewichtung - wir versuchen da immer drauf zu achten aber es rutscht halt was durch und wenn ich da ne Liste hätte könnte man zumindest bei Folgeverordnungen nochmal verschärft drauf achten (die Folgeverordnung also bewußt anpassen)

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Freitag, 8. September 2023, 08:50

Wir leben auch unter dem Niedersachsenjoch. Aktiv gezielt da zu reagieren ist schier unmöglich und auch sehr zeitaufwendig.

Daher haben wir uns angewöhnt nur noch und das ganz brutal, leitliniengerecht zu verordnen, keine aut idem keine teuren Pillen. Das hat den Kollegen ca. 200 neue Kunden beschert und wir liegen 40 % unter Fachdurchschnitt für Hausärzte. Und haben alle Kunden auf NOAKs und andere teure Pillen im Sortiment. Das müsste den Kassen und der KV eigentlich aufstoßen, aber keiner wundert sich, dass die Kollegen 40 % mehr ausgeben. Bzw. das interessiert die gar nicht.

Die PPIs sind eine heilige Kuh im Staate Deutschland und die Lieblingspille der Deutschen überhaupt. Da schaffen wir fast nie die 9 %. Das ist selbst mit unserem handverlesenen Klientel kaum realisierbar. Da verordnen wir so strikt, dass ich notfalls jede Pille begründen kann.

Die Therapiehoheit habe ich bereits 2015 aufgegeben (da hat mich die KVN im Vieraugengespräch vorgeführt, das glaubt man nicht), die liegt ohnehin für Patienten 2. Klasse, wie ich einer bin, beim Staat. Allerdings täten mir die Pillenauswahl reichen.

Die 40 % die wir haben sind aber kein Bonus. Einzel Regresse treffen einen trotzdem. Z.B. Spiriva zu oft verordnet = 180 Euro Schaden, das kommt schon mal vor.

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Freitag, 8. September 2023, 12:32

Einzel Regresse treffen einen trotzdem.

Auch das ist klar ... wie ich finde auch nicht Thema.
Die Zielvorgaben sind kein reines Niedersachsenthema

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6

Freitag, 8. September 2023, 13:12

Die KV hat doch einmal empfohlen, dass man die reine Arzneistoff-Verordnung anwenden kann, ohne PZN, dann sei man immer auf der sicheren Seite. Damit würden die Rabattverträge automatisch bedient.
Man hat natürlich dann keine Übersicht über das Verordnungsvolumen. Ich werde einmal nachfragen, ob ich meinen Rabattbonus riskiere, wenn dieser ausschließlich vom Apotheker bedient wird.


Update:
Die KVN sagt: Der Arzt muss das Rabattmedikament nicht selbst finden, das macht die Apotheke. Der Kelch geht an uns vorüber.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hus Brogarden« (11. September 2023, 09:42)