e-Rezept ist abgegeben.... bedeutet von der Apotheke abgerufen und eingelöst ? Wie kann ich dann verhindern, dass Die Apotheke nach einer Korrektur beide Rezepte einlöst ?
Das ist schwer zu beantworten, weil weder Sie noch wir darauf vollständig Einfluss haben. Sie können nur stornieren, wenn das eRezept noch offen ist. Wenn bereits eine Apotheke das eRezept für sich in Bearbeitung gesetzt hat oder es abgegeben hat, können Sie nicht mehr stornieren. Ich denke, das kann nur in Absprache mit der Apotheke korrekt laufen, die Ihnen die Notwendigkeit zur Korrektur mitteilt. Dann muss die Apotheke das eRezept stornieren und Sie können es erneut einstellen. Wenn Sie unabhängig von einer Apotheke später eine Korrektur auslösen und die Apotheke es bereits ausgegeben hat, können Sie das Original nicht mehr zurücknehmen.
ich klicke auf eRezept - stornieren. sehe keinen unterschied. ich klicke nochmal stornieren - fehlermeldung.
kann der Eintrag so gestaltet werden (durchgestrichen) dass man sieht dass es storniert wurde? (im moment storniere ich viel zu testzwecken)
eRezepte, die storniert wurden, werden als gelöschte Einträge markiert. Aktuell besteht ein Bug, dass die Krankenblattansicht nicht aktualisiert wird, sondern dieses Umsetzen auf gelöscht erst nach dem erneuten Laden korrekt angezeigt wird. Dies liegt der Entwicklung noch zur Behebung vor.