Bisher galt die 2 Jahres Regel, ich dachte, sie gelte auch in diesen Fällen; sonst würde ja eine solche Regelung auch keinen Sinn machen, da ich jeden Patienten bei offener Sprechstunde so markieren könnte.
Und doch hätte ich gedacht, dass es gehen müsste, in MO Patienten zu suchen, die 2 Jahre nicht in der Praxis waren. Mühsam schaffe ich es für ein Jahr auch so mit den Statistikfunktionen (keine abgerechnete Ordination im Vorquartal, keine abgerechnete Ordination im Quartal davor...). Aber für 2 Jahre nicht.
Aber ich frage noch mal bei der KV nach, wie es gedacht ist.
Rückmeldung der KV: die entsprechende Regelung gilt nur für Fachärzte und nicht für Hausärzte! Also kommt sie für mich gar nicht in Betracht und deshalb muss ich auch keine Einträge bzgl. der Vermittlungsart hier in Hessen machen. Entschuldigung für die Verwirrung, die ich gestiftet habe...