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Donnerstag, 25. August 2022, 09:02

EBM Gebührenziffern von letztem Quartal ändern

Guten Tag,
wir haben eine Fehlerliste von der KV für das 2. Quartal 2022 bekommen mit der Bitte diese zu korrigieren. Wie kann ich die Gebührenziffern jetzt nachträglich ändern?
Aktuell kann ich die Änderungen leider nicht speichern (man kann nicht auf OK klicken, sondern nur auf Abbrechen)
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße,
Mirelle

2

Donnerstag, 25. August 2022, 09:22

Hallo Frau Fauzett,

Sie müssen die Fälle vorher wieder freigeben. Dies können Sie im Kostenträger vornehmen. Wenn sie wie im Bild die Option (1) "Alle Fälle" auswählen, dann werden Ihnen auch die abgerechneten Fälle angezeigt. Mit dem Schalter (2) "Freigeben" können diese wieder freigeben. Erst dann können die Ziffern in dem Fall bearbeitet und gespeichert werden.

index.php?page=Attachment&attachmentID=10082

Freundliche Grüße
Herr Kassebaum
Tilo Kassebaum | INDAMED GmbH | Support | 0385 77094000 | support@indamed.de

3

Donnerstag, 25. August 2022, 09:28

Hallo,
dafür müssen Sie den jeweiligen Fall freigeben (dieser wird nach der Abrechnung gesperrt) und anschließend wieder sperren ("da bereits abgerechnet" als Begründung).
Da allerdings Ihre Änderungen nirgendwohin übertragen werden überlasse ich es jetzt mal Ihrem Anspruch auf Korrektheit, ob Sie das wirklich für notwendig erachten, sich den Aufwand zu machen, alles im Einzelnen in Ihre Dokumentation zu übernehmen...

VG Julian Hartig

4

Donnerstag, 25. August 2022, 10:13

Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten!
Die KV meint, wir müssen die Korrekturen in unser Praxisverwaltungssystem eingeben, damit die abrechnungsrelevante Dokumentation in Ordnung ist. Daher leider doch der ganze Aufwand.

Viele Grüße,
Mirelle

5

Donnerstag, 25. August 2022, 10:17


Die KV meint, wir müssen die Korrekturen in unser Praxisverwaltungssystem eingeben, damit die abrechnungsrelevante Dokumentation in Ordnung ist. Daher leider doch der ganze Aufwand.


Ich erlaube mir, mich selbst zu zitieren ;).

Zitat

Da allerdings Ihre Änderungen nirgendwohin übertragen werden überlasse ich es jetzt mal Ihrem Anspruch auf Korrektheit, ob Sie das wirklich für notwendig erachten, sich den Aufwand zu machen, alles im Einzelnen in Ihre Dokumentation zu übernehmen...


Wie gesagt, wenn Sie die Vorgaben erfüllen möchten, halten Sie sich an die Empfehlung der KV!

VG Julian Hartig

6

Donnerstag, 25. August 2022, 14:29

Hallo
interessant: ich hatte in Bezug auf die Korrektur der Abrechnung gerade selber erst mal wieder den o.g.Spruch zur Eintragung derselben ins PVS in meinem KV Schreiben gelesen.
Jetzt weiss ich auch wieder wie das gehen könnte - DANKE!
wenn ich mal die Zeit dafür auch noch finden möchte...

PS: Aber zB. GESU oder andere periodisch durchzuführende Leistungen sollte man schon korrigieren, weil man sonst bei fortbestehendem falschen Eintrag evtl wieder länger warten muss, bis man es erbringen kann. o.ä. :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »info@dr-splettsen.eu« (25. August 2022, 19:41)