Hallo
interessant: ich hatte in Bezug auf die Korrektur der Abrechnung gerade selber erst mal wieder den o.g.Spruch zur Eintragung derselben ins PVS in meinem KV Schreiben gelesen.
Jetzt weiss ich auch wieder wie das gehen könnte - DANKE!
wenn ich mal die Zeit dafür auch noch finden möchte...
PS: Aber zB. GESU oder andere periodisch durchzuführende Leistungen sollte man schon korrigieren, weil man sonst bei fortbestehendem falschen Eintrag evtl wieder länger warten muss, bis man es erbringen kann. o.ä.