1. Als Leistungserbringer wollte ich meinen Namen auswählen (Alle Leistungen der Kollegin laufen abrechnungstechnisch ja über mich). dann erschien ein Hinweis, dass diese Zuordnung bereits existiert (na klar, mit meiner Karte in meinem Sprechzimmer) und nun damit geöscht würde. Ich
habe dann hier ersteinmal nicht weiter gemacht.
Ich denke, dass Ihre Kollegin einen eigenen Leistungserbringer braucht, dieser wäre dann ein interner Leistungerbringer und Ihrem LE untergeordnet, sodass Sie im System zwar sehen können, welche Einträge auf Ihre Kollegin als LE laufen, nach außen hin aber immer nur Ihr LE mit seiner LANR erscheint. Ansonsten kann das System z.B. bei eAUs oder eRezepten nicht ermitteln, welcher eHBA für die Signatur zu nutzen ist. Speziell was eRezepte angeht müssten Sie auch mal die KV befragen, denn eigentlich ist es so, dass der für die Signatur genutzte eHBA der desjenigen sein muss, dessen LANR auf dem Rezept steht (und das wäre dann ja Ihr eHBA und nicht der der Kollegin).
2. Nach der Eingabe der der PIN-CH erscheint der Hinweis, die eHBA-Pin einzugeben: Ist das die neu zu vergebende Pin der Kollegin? (Die Karte der Kollegin ist noch unbenutzt, nur bei DGN freigeschaltet). Bis wir uns darüber einig waren, was hier einzugeben wäre, war die Zeit abgelaufen und die Registierung der Karte wurde abgebrochen.
Mein eHBA kommt von SHC+Care. Dort gab es eine sogenannte "Transport-PIN", die mit per Umschlag zugesandt wurde. Die musste ich eingeben und konnte dann anschließend eine eigene PIN setzen.
3. Um diese Zeilen zu schreiben habe ich in meinem Sprechzimmer noch einmal meine Einstellungen angeschaut und unten stehenden Eintrag gefunden, wobei ich sicher bin, die Pin-CH schon beim Ersteintrag der Karte eingegeben zu haben. Hat das mit dem Abruch beim Kolleginnen-eHBA zu tun?
Das schaut bei mir auch so aus und ist glaube ich normal, wenn nach dem Stecken des eHBAs die PIN.CH noch nicht eingegeben wurde. Wenn man diese eingibt, kann man die Karte bis zum nächsten Einstecken aber z.B. nicht mehr für die Signatur nutzen, zumindest war das vor einigen Monaten so. Ich glaube, die PIN muss nur eingegeben werden, wenn sie vom System abgefragt wird (z.B. beim Speichern von Notfalldaten auf Versicherten-eGKs).
VG Julian Hartig