Korrekt, eigentlich sollten HZV Patienten zu einem Vertreter Arzt, der HZV anbietet, gehen. In der Realität ist dies nicht immer/gar nicht möglich und wird daher wohl selten beanstandet. Dennoch, muss vom Modul geprüft werden ob der Patient ein HZV Patient ist und wenn er in der richtigen Vertreterpraxis auch anzeigen, dass es ein Vertreterschein ist.
Ein HZV-Arzt MUSS sich einen Vertreter in der Umgebung suchen, der ebenfalls Mitglied in diesen Verträgen ist und seinen HZV-Patienten diesen Vertreter als primär zu nutzenden Vertreter benennen. Das steht so in den Hausarztverträgen drinnen.
Hier ist die Sachlage nach meinem Kenntnisstand folgendermaßen: Wenn der Schein auf einen Leistungserbringer in der Vertretungspraxis angelegt wird, der kein Teilnehmer der HZV ist, und alle EBM-GOP auch im Namen dieses Leistungserbringers abgesetzt werden, entsteht kein Problem. Ein Problem entsteht dann, wenn ein an der HZV teilnehmender Arzt EBM-GOP absetzt. In diesem Falle kann es zu Rückforderungen seitens der HÄVG kommen.
Es hat seine Gründe, warum wir unsere HZV-Mitgliedschaft jetzt beendet haben...
VG Julian Hartig