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Mittwoch, 13. Juli 2022, 12:15

HZV Prüfung

Hallo, mir ist aufgefallen, dass Medicaloffice den HZV Status nur überprüft wenn als Leistungserbringer ein HZV teilnehmender Arzt auf dem Behandlerschein eingetragen wurde. Nach Rücksprache mit dem HAEVG Rechenzentrum sollte aber immer geprüft werden ob der Patient Teilnehmer ist, oder zumindest sollte die Möglichkeit gegeben sein.
Der Button ist aber in diesem Fall nicht erreichbar, auch wenn angestellte Ärzte ausgewählt wurden, welche dem HZV abrechnenden Arzt zugeordnet sind. Auch findet sich bei uns kein Hinweis dass ein HVZ Vertreterschein/ziffer zu berechnen ist, wenn der Patient wo anders eingeschrieben ist. ?(

Gruss Florian Wagner

K.Riemer

unregistriert

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Mittwoch, 13. Juli 2022, 13:15

Hallo flosnot,

aber ohne eingeschriebenem Leistungserbringer geht das doch auch nicht. Wenn ein Arzt den Patienten behandelt, der nicht im HZV eingeschrieben ist, dann kann auch kein HZV Fall erstellt werden...

Soll es denn so sein, dass der HzVPatient immer zu einem im HzV eingeschriebenen Arzt gehen muss?

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Mittwoch, 13. Juli 2022, 13:17

Hallo Frau Riemer,
ein in der HZV eingeschriebener Patient MUSS immer zu seinem zugeordneten Betreuarzt gehen laut Vertrag...
Diesem Problem kann man innerhalb einer BAG nur aus dem Weg gehen, wenn alle Ärzte der BAG dieselben HZV unterschrieben haben, dann dürfen auch alle innerhalb einer BAG behandeln (der Fall muss dann aber trotzdem auf den Betreuarzt angelegt werden).

VG Julian Hartig

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Mittwoch, 13. Juli 2022, 13:20

HZV Vertretung

Korrekt, eigentlich sollten HZV Patienten zu einem Vertreter Arzt, der HZV anbietet, gehen. In der Realität ist dies nicht immer/gar nicht möglich und wird daher wohl selten beanstandet. Dennoch, muss vom Modul geprüft werden ob der Patient ein HZV Patient ist und wenn er in der richtigen Vertreterpraxis auch anzeigen, dass es ein Vertreterschein ist.

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Mittwoch, 13. Juli 2022, 16:09

Korrekt, eigentlich sollten HZV Patienten zu einem Vertreter Arzt, der HZV anbietet, gehen. In der Realität ist dies nicht immer/gar nicht möglich und wird daher wohl selten beanstandet. Dennoch, muss vom Modul geprüft werden ob der Patient ein HZV Patient ist und wenn er in der richtigen Vertreterpraxis auch anzeigen, dass es ein Vertreterschein ist.


Ein HZV-Arzt MUSS sich einen Vertreter in der Umgebung suchen, der ebenfalls Mitglied in diesen Verträgen ist und seinen HZV-Patienten diesen Vertreter als primär zu nutzenden Vertreter benennen. Das steht so in den Hausarztverträgen drinnen.

Hier ist die Sachlage nach meinem Kenntnisstand folgendermaßen: Wenn der Schein auf einen Leistungserbringer in der Vertretungspraxis angelegt wird, der kein Teilnehmer der HZV ist, und alle EBM-GOP auch im Namen dieses Leistungserbringers abgesetzt werden, entsteht kein Problem. Ein Problem entsteht dann, wenn ein an der HZV teilnehmender Arzt EBM-GOP absetzt. In diesem Falle kann es zu Rückforderungen seitens der HÄVG kommen.

Es hat seine Gründe, warum wir unsere HZV-Mitgliedschaft jetzt beendet haben...

VG Julian Hartig