Hallo Herr Wingenbach, herzlichen Dank für den Verweis auf die Kennwortrichtlinie und vor allem für die Hinweise zur Aktenfreigabe. Soweit ich das sehe, sind die weitreichender als die im Handbuch und für uns momentan sehr relevant.
Uns interessiert das Szenario
Praxisgemeinschaft und dazu würde ich das gerne nochmals selbst zusammenfassen, um sicherzustellen, dass ich es richtig vestanden habe: über eine entsprechende Konfiguration würde die Aktenfreigabe quasi automatisch dafür sorgen, dass die verschiedenen Abrechner/Praxen ihre Akten quasi unabhängig voneinander führen - die der anderen Abrechner wären also unsichtbar, so lange man nicht selbst zum Abrechner wird. Hierzu drei Fragen:
- Greift diese Trennung auch rückwirkend, nachdem die Konfiguration entsprechend eingerichtet wurde? Die korrekten Abrechner sind ja bereits hinterlegt.
Ja, das greift auch rückwirkend.
2. Kann ich bei Vertretungsfällen dennoch dem anderen Abrechner Zugriff auf einzelne Patienten einrichten? Ganz klar ist mir Ihr Satz zur Urlaubsvertretung nicht. Meinten Sie damit, dass ich natürlich nicht pauschal einem Vertreter den Zugriff auf meinen kompletten Patientenstamm geben und später wieder entziehen kann, da das nicht pauschal sondern nur patientenweise funktioniert? Diesen Zugriff dürfte ja nur der Behandler persönlich einem anderen Benutzer erteilen können, oder kann auch eine Benutzergruppe als Behandler auftreten? Irgendwie müssen die MfA ja auch einen gewissen Zugriff auf die Stammdaten behalten
In der Konfiguration gibt es zwei relevante Rechte:
- "nur freigegebene Patientenakten sichtbar"
Dieses "Recht" sollte bei einem Nutzer für fremde Abrechner gesetzt sein, aber bei dem eigenen Abrechner nicht. Ein Mitarbeiter aus Praxis1 sollte dies bei dem eigenen Abrechner nicht gesetzt haben. Denn die Daten seiner eigenen Praxis (seines eigenen Abrechners) soll er immer sehen. Aber bei allen anderen Abrechnern, also den anderen Praxen der Praxisgemeinschaft, sollte dies gesetzt sein. Dann kann der Nutzer die eigenen Daten sehen, aber die Fälle und Krankenblattdaten der anderen Abrechner nicht. Kommt der Patient in Vertretung zu einem anderen Abrechner, dann wird ein Nutzer der anderen Praxis sehen, dass der Patient vorhanden ist, aber keine Fälle und Krankenblattdaten sehen. Man kann den Patienten fragen "Waren Sie schon bei uns bei einem anderen Arzt und dürfen wir die Daten sehen?" und bei Zustimmung kann vom zweiten relevanten Nutzerrecht Gebrauch gemacht werden.
- "Patientenakten freigeben/sperren"
Dieses Recht sollten nur ausgewählte Nutzer für den eigenen Abrechner bekommen, aber nicht für fremde Abrechner. Denn damit kann man die Daten des Abrechners auch für Nutzer freigeben, die das vorige Recht beachten müssen. In der Vertretersituation sollte eigentlich die Freigabe der Daten durch den Inhaber erfolgen, also die Praxis, die ihre Daten freigibt. Wenn die Px. dann nicht da ist, wird es so nicht möglich sein. Hier muss organisatorisch geklärt werden, wer das Recht zur Freigabe der Akte innerhalb der Organisation bekommen soll. Wenn das Recht jeder hat, sich einfach mal die fremden Daten zu holen, dann braucht es diese Konfiguration nicht.
Aber grundsätzlich kann damit der Zugriff innerhalb einer Datenbank bei Praxisgemeinschaften organisiert werden.