Hallo,
bei Muster61 gibt es zwei Ausfertigungen: A für die Beratung, B - D/E für die Verordnung. Teil A hat eine Seite. Teil B-D hatte 3, jetzt als B-E sind es 4 Seiten. Es gibt dort die Ausfertigung für Krankenkasse und für die Praxis.
Wenn eine Praxis den Ausdruck für sich nicht benötigt, braucht sie bei Teil A 1 Seite, bei D-E 4 Seiten. Wenn wir stumpf nach dem üblichen Schema vorgehen und man 4 Seiten einträgt, bekommt man beim Ausdruck von Teil A die zwei Exemplare und 2 leere Seiten.
Darum gibt es für Muster61 die Sonderlogik, dass die Anzahl der Exemplare eingegeben wird. Die 1 bedeutet, nur das Exemplar für die Kasse. Also kommt mit dieser Konfiguration beim Druck von Teil A 1 Seite, bei B-E kommen 4.
(Man kann normalerweise über die Seitenzahl steuern, welche Seiten man bekommen möchte. Durch die Sonderlogik kann man zwar nicht sagen, dass man nur B und C bekommen möchte, aber das wird vermutlich auch nicht vorkommen.)