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Freitag, 3. Juni 2022, 11:57

Privatrechnungen, uralte offene Posten: kann man die "outsourcen"?

Ich schleppe seit vielen Jahren nicht bezahlte Uralt-Rechnungen in in den MO Listen mit mir herum. Ich möchte sie los werden, meine bessere Hälfte - BWLerin und in Erinnerung der letzten Steuerprüfung - möchte Sie in der Liste behalten. Kann MO meine Ehe retten? Kann ich die Dinger irgendwohin verschieben, wo ich sie im Bedarfsfall wieder finden kann? Löschen möchte ich sie auch nicht, weil ich in solchen Dingen nachtragend gegenüber den Patienten bin...
»Dr. Roland Steinmetz« hat folgende Datei angehängt:
  • Mahnungen.jpg (61,75 kB - 22 mal heruntergeladen - zuletzt: 11. November 2024, 09:36)

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Freitag, 3. Juni 2022, 13:50

Hallo Herr Dr. Steinmetz,

grundsätzlich gilt Punkt 1, die Ehefrau hat immer Recht. Im Punkt 2 steht, sollte die Ehefrau einmal nicht Recht haben, dann gilt Punkt 1.

Was Ihre Abrechnung und offenen Posten angeht, können Sie diese nur aus der Liste herausbekommen, wenn Sie sie ausgleichen. Die Rechnungen lassen sich auch mit dem Betrag 0,00 € als Nachlass ausgleichen. Dann wird auch ein Eintrag im Krankenblatt angelegt und der Fall geschlossen. Sie können zusätzlich noch einen Freitext zur Dokumentation anlegen und den Grund hinterlegen. Ob dies steuerrechtlich in Ordnung ist, können wir nicht beurteilen.

In diesem Fall empfehle ich Punkt 1 zu beachten.

Freundliche Grüße
Herr Kassebaum
Tilo Kassebaum | INDAMED GmbH | Support | 0385 77094000 | support@indamed.de

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Samstag, 4. Juni 2022, 12:07

Wunderbare leichte Kommunikation :-)

Mehr davon :D
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger