Hallo rojo,
dies ist leider nicht möglich und auch gar nicht zulässig. Denn beide Praxen haben eine getrennte Abrechnung. Beim Einlesevorgang speichern wir außerdem in der Abrechnung, dass der Abgleich über die Telematik (VSDM) erfolgte. Deshalb muss jeder Abrechner eigenständig einlesen, damit die Legitimierung über seinen Praxisausweis (SMC-B) läuft und korrekt in der Abrechnung steht.
Freundliche Grüße
Herr Kassebaum
INDAMED Support