Natürlich soll jeder arbeiten können, wie er mag und ich hätte auch nichts dagegen, wenn auf allen Formularen etc Schnellstartbutton-Schablonen möglich wären.
Aber Schablonen sind eben Schablonen und damit starr. Das ist super bei allem, was sich identisch wiederholt, wie zum Beispiel Anamnesen, Befunde, Überweisungen insbesondere Labor und vieles andere mehr. Bei Einweisungen nutze ich sie zum Beispiel gar nicht – wüsste nicht wofür.
Bei Verordnungen von Heilmitteln (zumindest in der Allgemeinmedizin) ist die Vielfalt so groß, wenn man Art, Menge, Indikationsschlüssel, Häufigkeit, Hausbesuchsnotwendigkeit etc berücksichtigt, dass mir eine Schablone höchstens im Ausnahmefall (Podologie Erstverordnung 3 und erste Folgeverordnung 6) hilfreich erscheint. Insbesondere der richtige Indikationsschlüssel ist ja die wichtigste Angabe, weil damit ja der Regelfall definiert wird. Ich habe hier schlicht ein sichereres Gefühl, wenn ich die Verordnung, wie es ja in MO schnell möglich ist, über den Indikationsschlüssel ableite. (habe dadurch auch die Verschlüsselung besser verstanden)
Bei den Medikamenten gilt das gleiche (in der Allgemeinmedizin!). Ich muss variieren in Wirkstärke, Packungsgröße und auch Rabattvertrag (auch wenn das irgendwo vorbei geht). Aber sonst müsste ich quasi immer Non Aut idem ankreuzen. Auch würden mir weitere Informationen, wie die Wechselwirkungsanzeige mit bereits verordneten Medikamenten durchgehen, wenn ich das Medikament „mal ganz schnell per Button“ direkt auf das Rezeptformular eingebe, ohne die Datenbank aufzurufen. (einfaches Beispiel : Clarithromycin und Statine).
Zum Schluss möchte ich erwähnen, dass ich auch noch Neuling bin (1 Jahr).
Die beiden wichtigsten Kriterien zur Auswahl von MO waren : 1) gehört nicht zur Compugroup und will sich nicht bald verkaufen und 2) Die Zuordnung von Medikament und Diagnose muss eindeutig möglich sein.
Ich halte dies für eine sehr sinnvolle Einrichtung, auch wenn es anfänglich Arbeit bedeutet. Die Vorteile liegen zum einen in der vorher erwähnten „Meistgenutzt“ Funktion und der automatischen Diagnosenübertragung bei Wiederverordnung aber vor allem in der resultierenden Sicherheit, dass die das Medikament indizierende Diagnose auch bei der Abrechnung mitgeteilt wird. Das gibt juristische und auch Regresssicherheit, denn ein Medikament, was keine Indikation hat, kann auch niemals wirtschaftlich sein.
Am Anfang hatten wir uns häufig die Frage stellen müssen, wieso ein Patient eigentlich zum Beispiel Thyroxin nimmt, ohne dass er eine dokumentierte SD Erkrankung hat, einfach weil die Diagnose seinerzeit nicht als Dauerdiagnose gekennzeichnet war.
Das sollte eine Ermunterung sein die Diagnose-Verknüpfung zu nutzen. Es bringt nach anfänglicher Mehrarbeit Arbeits-Entlastung und ein sicheres Gefühl fehlerärmer gearbeitet bzw vor allem dokumentiert zu haben.
Liebe Grüße
Rolf Meffert