Mache ich was verkehrt?
Ja
In der Heilmittelverordnung sehen Sie rechts die Hinweistexte. Dort steht der entscheidende Hinweis:
Nur mit Angabe eines Datums, dass innerhalb der letzten 6 Monate ein Akutereignis vorlag, gilt BVB.
Wenn Sie ein entsprechendes Datum eintragen, wird es auch grün:
Für Sie als Aussteller ist es kein Problem. Das Akutereignis wird nicht ausgedruckt und auch nicht übermittelt. Der Therapeut kann es daher nicht sehen und die Kasse auch nicht. Es geht nur um die Kennzeichnung bei Ihnen.
In der Diagnoseliste steht es auch, rechts in der Spalte Hinweise: