Aber nutzerabhängig, das geht m.E. nicht...
Soll auch nicht nutzer- sondern Leistungserbringer-abhängig sein .... wie gesagt ich dacht mir schon fast dass das nicht geht
für die Vollständigkeit
Welcher Sinn steckt denn dahinter, wenn ich fragen darf?
Beispiel / Sinn: Gemeinschaftspraxis mit 3 Leistungserbringern (LE) - auf die LANR von LE soll es zunächst (bis zum Abschalten der Speere) nicht mehr möglich sein z.B. Heilmittelrezepte auszustellen weil a) er sein Budget überschritten hat (ja ich weiß am Ende wird alles zusammengerechnet - es hat aber Gründe) oder b) er ein angestellter Arzt ist der sich das was er da so ausstellt vom freiberuflichen Chef unter dem Aspekt der geforderten wirtschaftlichen Verordnungsweise j´kontrollieren lassen will