Hallo psaupp
Wenn ich einem Genesen ein Zertifikat Biontech-Impfung 2/2 ausstelle, ist das definitiv nicht korrekt.
Und wenn ich einem Astra Erstgeimpften ein Zertifikat einer Biontech-Impfung 2/2 ausstelle, ist das ebenso nicht korrekt.
Im FAQ der CovPass-App steht zum Thema einmalige Impfung nach Erkrankung: "Wichtig: Auf Ihrem digitalen Impfzertifikat muss bei "Erstimpfung/Wiederimpfung: 1/1" eingetragen sein. Nur dann kann die App einen vollständigen Impfstatus anzeigen". Das ist m.E. über die aktuell vorliegende Software-Lösung gar nicht möglich.
aktuell ist das der korrekte Weg, da die Ausstellung von Zertifikaten für "Impfungen nach Genesung" und "Auffrischungsimpfungen" (zumindest für PVS) bis letzte Woche Freitag (02.07.21) seitens des BMG noch nicht geregelt war. Mit dem nächsten Update (voraussichtlich heute) wird das Verhalten angepasst, sodass es möglich sein wird, Zertifikate für "1/1" auszustellen bzw. ein Impfzertifikat als "Impfung nach Genesung" bzw. "Auffrischungsimpfung" zu markieren.
Die Aussage, die 2/2 trifft, also dass ein vollständiger Impfschutz vorliegt, ist das Ziel des Impfzertifikates und mit der aktuellen Umsetzung erfüllt (und auch genau so in den Anforderungsunterlagen gefordert und vom BMG bei MEDICAL OFFICE abgenommen). Für eine Zweitimpfung -auch bei Crossimpfungen- reicht das Ausstellen des Zertifikates nur für die Zweitimpfung. Wenn natürlich die Vergütung für zwei Zertifikate abgerechnet werden soll, müssen Sie zwei Zertifikate ausstellen. Zwingend erforderlich für den Patienten ist das meines Wissens nach jedoch nicht.