@BurkhardStr
Soweit ich das verstanden habe geht es hierbei nicht um das von Ihnen angedeutete "endgültige" Löschen - sondern "nur" um das Löschen von Patienten
Eigentlich ist das hiermit doch hinreichend erklärt: "Bislang konnten in MEDICAL OFFICE nur Patienten gelöscht werden, wenn keine Daten des Patienten innerhalb der letzten zehn Jahre vorlagen. Dieser Zeitraum kann nun angepasst werden. Sie können im Datenpflegesystem bei System – Einstellungen – Allgemein die Aufbewahrungsfrist hinterlegen. Damit können Sie bestimmen, ab wann MEDICAL OFFICE das Löschen zulassen soll. Mit einem Zeitraum von 0 Jahren können Patienten immer gelöscht werden."
Auch im Handbuch ist das jetzt beschrieben: "Aufbewahrungsfrist: Mit diesem Feld können Sie festlegen, welche Aufbewahrungsfrist Sie für Ihre Patientendaten vorgeben wollen. Sie können somit keinen Patienten löschen, der Daten enthält, dessen Datum innerhalb der Aufbewahrungsfrist liegt. Die Standardaufbewahrungsfrist ist im §630f Abs. 3 BGB geregelt und beträgt 10 Jahre, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen."
Das Ursprungsproblem war/ist u.a. hier
link diskutiert worden. Auch mich hatte es gestört, dass wenn ich eine "pseudopatienten" löschen wollte das nicht ging weil ja zuerst alle Fälle und EInträge löschen musste und damit meine letzte Aktion an den Daten des Patienten gerade eben war und damit die 10-Jahres-Sperre begann.
Dass das ganze wahrscheinlich wirklich nur für Pseudopatienten etc. Sinn macht ist z.B. hier
link diskutiert ...
Hat C.Schnell parallel auch geschrieben
@Hus Brogarden
Das "endgültige Löschen" wurde ja anderen Stellen viel diskutiert. Hier geht es ja "nur" um das Löschen von "ganzen" Patienten und nicht das Löschen von Einträgen im Patienten die älter als 10 Jahre sind - das macht ja auch gar keinen Sinn. Die AUfbewahrungsfrist beginnt mit Ende des Behandlungsverhätnisses und nicht mit dem Zeitpunkt der "Datenerhebung" und gilt für alle "wesentlichen" Informationen (siehe BGB §603f). Also wenn heute Behandlungsende alles 10 JAhre aufheben egal wann es gescannt wurde oder wann das Orginal entsstanden ist.