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wenn ein Patient im Krankenhaus ist, und dessen Pflegedienst fordert ein Rezept an, so darf man das ja nicht während des Aufenthaltes ausstellen, oder Ziffern abrechnen (meines halb-Wissens).
Genau Das ist auch mein Wissensstand. Wenn es also wirklich dumm kommt und es um größere Summen geht, kann man wirklich auf die Schnauze fallen. Es muss aber klar sein, dass der Arzt wusste, dass der Patient im Krankenhaus ist. Wenn also bei Kinder Ärzten (wie bei mir und Josmed) Eltern am Tresen stehen und Verordnungen haben wollen, während das Kind ohne Wissen des Arztes im Krankenhaus liegt, liegt kein schuldhaftes Handeln vor...Wenn ein Arzt weiß, dass ein Patient im KKH ist, darf er NICHT behandeln und KEINE Rezepte ausstellen. Während dieser Zeit zahlt die Kasse nicht doppelt, sondern NUR ans Krankenhaus und da natürlich pauschaliert. Er bleibt aber "straffrei", wenn er gar nicht wußte, dass der Pat. im KKH ist. Der Fall war nämlich so perfide, dass der Kostenträger den Arzt vor Gericht gezerrt hat, obwohl der Arzt nichts vom KKH-Aufenthalt wußte. Vielleicht hat jemand den Artikel als links griffbereit?
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