Genau. Unter Umständen sind 10 erlaubt. Nur akzeptiert MO diese bei mir nicht. Maximum ist bei mir immer 6.
Hallo Dr. Behrendt,
die Umstände, unter denen es erlaubt ist, sind fest vorgegeben und auch elektronisch auswertbar. Darum sind wir verpflichtet, diese harte Beschränkung einzubauen. Die Ausnahmen ergeben sich aus den Diagnosen des Patienten, dem Alter, einem Akutereignis oder einer Kombination daraus.
Sie können im Dialog der Heilmittelverordnung über das Büchersymbol (1.) das Nachschlagewerk öffnen, dort auf dem Reiter "Richtlinien-Vereinbarungen der KBV" (2.) die Diagnoseliste Heilmittelbedarf öffnen (3.) und dort die Ausnahmen sehen, bei welchen Diagnosegruppen in Verbindung mit welchen Diagnosen mit welchen Hinweisen eine Verordnung so eine Ausnahme darstellt und die Höchstmenge überschritten werden darf (4.).
Befindet sich so eine Diagnose auf der Heilmittelverordnung und treffen auch die anderen Bedingungen zu, dann gilt die Höchstmenge nicht mehr und Sie können so viel verordnen, dass die Verordnung innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen ist. Dann wird links auch die neue Höchstmenge angezeigt.