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1

Donnerstag, 1. Oktober 2020, 07:54

Frage zu Kassenbuch und TSE

Hallo,

die Finanzämter wollen nun ja einen zertifizierte TSE - hat MO das integriert?
Im Handbuch habe ich dazu nichts gefunden.

VG
TF

2

Donnerstag, 1. Oktober 2020, 08:07

Hallo,

die Thematik wurde in diesem Thema besprochen und von Herr Wingenbach erklärt: Barkasse und die neuen Regelungen
Mit freundlichen Grüßen

Alexander Zwickler
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3

Donnerstag, 1. Oktober 2020, 08:56

Hallo Herr Zwickler,

d.h. MO hat und wird keine TSE bieten können - somit ist seit heute das Kassenbuch nicht rechtskonform (Ausnahme u.a. Bayern mit verlängerter Übergangsfrist bis 31.03.21)

Was machen wir dann? - zwar glaube ich nicht, dass wir als Ärzte ganz oben auf der Liste des Finanzministeriums stehen, aber so ist das echt doof.
Sofern da in absehbarer Zeit keine Änderung zu erwarten ist, werden wir auf reine bargeldlose Zahlung umstellen müssen.

TF

4

Donnerstag, 1. Oktober 2020, 13:04

Hallo,

ich habe das immer nur am Rand mitverfolgt: Sind wir Ärzte mit unserer kleinen Kasse auch von diesem Gesetzt betroffen, gibt es (bezogen auf Bargeld) eine Kleinmengenregelung? Es herscht gefühlt viel zu wenig Panik in den Fachmedien zu diesem Thema, "dann kann es ja nicht so schlimm sein"?

Die Lösung wäre wohl sonst eine offizielle Kasse oder digitale Zahlung, wie in allen anderen Läden auch -> doof.

LG C.Schnell

5

Donnerstag, 1. Oktober 2020, 15:29

Hallo,

Geldzahlung ob in haptischer Währung oder per EC bleibt Zahlung. Und die Buchungen hierzu sind gesetzlich geregelt. Natürlich sind die Umsätze in einer Praxis nicht mit anderen Dienstleistern oder der Gastro zu vergleichen, aber eine gestrige Rsp mit unserem StB hat klar ergeben, dass auch wir eine zertifizierte TSE nachweisen müssen, wenn das FA klingelt. Nachdem das wohl nicht so einfach in das AIS zu integrieren ist, werden wir uns einen anderen Weg überlegen müssen.
Mit Abschaffung der Praxisgebühr haben wir ja kaum noch Bargeld im Haus. Die paar Atteste für Schule etc. sind kaum noch der Rede wert. Gesetz bleibt aber Gesetz, ob wir nun 100.000€ oder nur 100€ über die Barkasse verbuchen ist prinzipiell egal. Wer bisher seine Nahrungsergänzungsmittelchen nebenher verkauft hat wird sich hoffentlich schon einen Weg überlegt haben.
In Bavaria haben wir noch Schonfrist bis 31.03.21, in anderen Bundesländern soll es sowas aber wohl nicht geben.

Wie komme ich auf den ganzen Mist: wir nutzen Sumup für Kartenzahlungen (keine Werbung!) die löchern uns seit Wochen mit dem Hinweis auf Fristende zum 30.09.20... - ein Telefonat mit dem StB hat das bestätigt.
Wieso nun die Fachpresse das Thema nicht aufgreift, liegt wohl an den geringen Umsätzen bei Ärzten - vielleicht will man die Behörden auch nicht auf uns aufmerksam machen? Who knows?

TF