Hallo,
Geldzahlung ob in haptischer Währung oder per EC bleibt Zahlung. Und die Buchungen hierzu sind gesetzlich geregelt. Natürlich sind die Umsätze in einer Praxis nicht mit anderen Dienstleistern oder der Gastro zu vergleichen, aber eine gestrige Rsp mit unserem StB hat klar ergeben, dass auch wir eine zertifizierte TSE nachweisen müssen, wenn das FA klingelt. Nachdem das wohl nicht so einfach in das AIS zu integrieren ist, werden wir uns einen anderen Weg überlegen müssen.
Mit Abschaffung der Praxisgebühr haben wir ja kaum noch Bargeld im Haus. Die paar Atteste für Schule etc. sind kaum noch der Rede wert. Gesetz bleibt aber Gesetz, ob wir nun 100.000€ oder nur 100€ über die Barkasse verbuchen ist prinzipiell egal. Wer bisher seine Nahrungsergänzungsmittelchen nebenher verkauft hat wird sich hoffentlich schon einen Weg überlegt haben.
In Bavaria haben wir noch Schonfrist bis 31.03.21, in anderen Bundesländern soll es sowas aber wohl nicht geben.
Wie komme ich auf den ganzen Mist: wir nutzen Sumup für Kartenzahlungen (keine Werbung!) die löchern uns seit Wochen mit dem Hinweis auf Fristende zum 30.09.20... - ein Telefonat mit dem StB hat das bestätigt.
Wieso nun die Fachpresse das Thema nicht aufgreift, liegt wohl an den geringen Umsätzen bei Ärzten - vielleicht will man die Behörden auch nicht auf uns aufmerksam machen? Who knows?
TF