. Mal gucken was die KV dann dazu sagt - bisher haben wir zum Glück noch keinen einzigen Schein so angelegt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »PM_edv« (29. Juli 2020, 22:25)
): (zusätzliche) Scheinanlage GKV, der Kostenträger kann hier belassen werden, für Privatpatienten darf man sich eine Krankenkasse aussuchen (vielleicht nehmen wir da einfach die, die uns die meisten Einzelfallregresse beschert...
); hier wird das Muster 10c verwendet, welches aber blöderweise kein Feld für die Grundlage dieser Untersuchung anbietet, sodass handschriftlich "gemäß GOP 97050" o.ä. ergänzt werden muss neben den vorgesehenen Feldern ("Risikowarnung durch App", "diagnostische Abklärung") -> Automatisierung ist also unmöglich - wieso hat man für solche Fälle auf dem Formular nicht einfach ein Freitextfeld untergebracht?!; außerdem ist anzugeben, dass die untersuchte Person tätig in einer Gemeinschaftseinrichtung ist; auf dem Schein wird dann nur die Symbolnummer 97050 erfasst, die KV nimmt die korrekte Kostenträgerzuordnung dann automatisch vor (warum, zum Geier, geht das nicht auch im Fall der Reiserückkehrer? Warum muss ich überhaupt einen separaten Schein anlegen, wenn es schon einen GKV-Schein gibt? Die KV sollte doch in der Lage sein, die Symbolnummern auch aus einem anderweitig verwendeten Schein heraus zu separieren und einer getrennten Abrechnung zuzuführen); die Laborkosten werden übrigens auch hier aus GKV-Mitteln beglichen, das gilt auch für Privatpatienten (die es zumindest aus dem Kreis der Schulbeschäftigten ja zahlreich geben wird...) - ein Ausgleichsmechanismus, der dazu führt, dass nicht die GKV-Versicherten für die Testkosten der Privatpatienten aufkommen müssen ist meines Wissens nach ebenfalls noch nicht gefunden/beschlossen