Hallo @all
Nachdem die Eindindung einer Videosprechstunde in MO sehr schön gelungen ist und die Abrechnungsmöglichkeiten auch langsam klarer werden, bleibt für mich die Frage, ob es auch eine Regelung gibt, wenn der Kontakt nicht über z.B. Viomedi, sondern quasi wild-West per Whatsapp/Duo/Zoom/Skype etc erfolgt, also nicht über eine lizensierte Lösung.
Unabhängig von der Frage, ob dies jemals jemand prüft, was ist bei einer rein telefonischen Kontaktaufnahme, weil z.b. der Patient die technischen Voraussetzungen für eine Videokonferenz nicht erfüllt oder es nicht umsetzen kann, was ist dann legal abzurechnen.
Stimmt, ist kein MO-Thema, oder wenn, nur am Rand, aber eben am Rande dann doch

...oder sendet Viomedi oder MO anonymisierte Daten über den Anzahl der Videosprechstunden mit der Abrechnungsdatei an die KVen? Ich gehe davon aus, dass dies nicht so ist, aber frage lieber einmal nach.