Es gilt die gleiche Antwort: sobald eine Vermittlungs- und Kontaktart eingestellt ist, muss es ein Feld für Zusatzinfos geben. Das ist das angesprochene Feld. Bei welcher Vermittlungs- und Kontaktart das Feld Zusatzinfos mit welchem Inhalt gefüllt werden muss, kann Ihnen die KV sagen. Es gibt zumindest keine bundeseinheitliche Richtlinie, aber manche KV'en wollen dort etwas sehen. Die Vermittlungs- und Kontaktart geht allein schon durch die Einstellung zur KV. Auch ohne dass im Feld Zusatzinfos etwas steht, ist der Fall als Neupatient markiert.