Hallo,
es muss klar unterschieden werden, welche Dinge für den Haus- und Kinderarzt zu tun sind und welche dem Facharzt obliegen.
Hier der Versuch einer Zusammenfassung:
Haus-/Kinderarzt: Überweisungen von Patienten zum Facharzt
Fall a) wie bisher durch Ausstellung der Überweisung; Patient bemüht sich selbstständig um Termin bei Facharzt seiner Wahl z.B. auch durch Anruf bei Terminservicestelle 116117
-> keine gesonderte Abrechnung durch den Haus-/Kinderarzt
Fall b) bei Ausstellung der Überweisung wird elektronisch über die Praxissoftware ein Vermittlungscode bei der Terminservicestelle angefordert und mit auf die Überweisung gedruckt. Mit diesem Code kann sich der Patient anschließend bei der Terminservicestelle melden und einen Termin beim Facharzt vermitteln lassen
-> keine gesonderte Abrechnung durch den Haus-/Kinderarzt
Fall c) wie bisher wird eine Überweisung ausgestellt und der Hausarzt vermittelt selbst einen Termin für den Patienten bei einem Facharzt-Kollegen (nicht aus der gleichen Berufsausübungsgemeinschaft)
-> Abrechnung der Zuschlagsziffer 03008 bzw. 04008 mit der BSNR des vermittelten Facharztes als Begründung.
Facharzt: durch vermittelte Termine behandelte Patienten
Fall a) Patient hat wie bisher selbstständig Termin mit Facharztpraxis vereinbart
-> keine gesonderte Abrechnung durch die Facharztpraxis
Fall b) Hausarzt hat beim Facharzt einen dringenden Termin für den Patienten vereinbart und die Behandlung kommt innerhalb von 4 Tagen nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit zustande
-> Überweisungsfall als „HA-Vermittlungsfall“ kennzeichnen, dieser wird dann extrabudgetär vergütet
Fall c) Die Behandlung beim Facharzt kommt durch einen von der Terminservicestelle vermittelten Termin zustande
-> Überweisungsfall als „TSS-Akutfall“ kennzeichnen, wenn dieser spätestens am Folgetag nach medizinischer Ersteinschätzung bei Anruf der 116117 zustande kommt oder Überweisungsfall als „TSS-Terminfall“ kennzeichnen, wenn die Behandlung maximal nach 4 Wochen zustande kommt. Alle TSS-Fälle werden extrabudgetär vergütet und es können fachgruppenabhängige Zuschlagsziffern, welche abhängig von der Wartezeit gestaffelt sind, abgerechnet werden.
Weiter Informationen zu den Gebührenordnungspositionen, zur OFFENEN Sprechstunde und zur AUFNAHME NEUER Patienten finden Sie unter
https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfoSp…SVG_Details.pdf
mfg
Uwe Streit