Hallo Frau Kowald,
ich denke nicht, dass das in diesem Fall zielführend ist (also die Sache mit dem lieber zuviel als zu wenig anzeigen). Für meine Problemstellung würde es mich z.B. überhaupt nicht weiterbringen, wenn mir der Hinweis bei allen gesetzlich versicherten Patienten angezeigt würde, dann könnte ich das mit der Regel auch genau so gut lassen.
Ich denke, es bräuchte einen Mechanismus, im RWE Krankenkassen auswählen zu können (und zwar namentlich, nicht anhand irgendwelcher Nummern), und es bräuchte im weiteren dann die Möglichkeit, zu Quartalsbeginn die Gültigkeit dieser Regeleinträge automatisch prüfen zu lassen um dann ggf. korrigieren zu können, wenn es bei den Krankenkassen tatsächlich zu Änderungen gekommen sein sollte.
Ich mache mir lieber einmal zu Quartalsanfang etwas mehr Arbeit, als dass ich bei jedem einzelnen Diabetiker wieder darüber nachdenken muss, ob er jetzt für das zusätzliche Diabetesscreening in Frage kommt oder nicht.
Viele Grüße
Julian Hartig