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Dienstag, 2. Juli 2019, 17:35

Löschen von Patientendaten

Hallo.
Wir möchten unsere Datenbank abspecken und DGVO-konform alle Daten von Patienten, die seit länger als 10 Jahre nicht mehr in der Praxis waren, löschen.
Hierzu möchten wir vorher auch eine externe Sicheurng anlegen, die auf einer separaten externen Festplatte gespeichert werden soll.
Wie können wir den kompletten Datensatz sichern und auf eine externe Festplatte übertragen?
Wie können wir alle Daten von Patienten, die länger als 10 Jahre nicht bei uns gewesen sind, löschen?
Freundliche Grüße,
Kim

2

Mittwoch, 3. Juli 2019, 09:49

Zur Datensicherung schlage ich das gleiche Vorgehen wie bei Ihren tgl. backups vor. Ihr Software-Partner sollte Ihnen ja alles so eingerichtet haben, dass sie tgl. eine komplette Sicherung der Datenbank haben. Diese Sicherung kann man dann ja auch 1x manuell auslösen und auf eine extra Platte speichern. Bitte vor dem Löschen prüfen (ggf. zusammen mit dem Software-Partner), ob die Sicherung erfolgreich war. Diese Kontrollen empfehle ich auch immer mal wieder zu machen,. Ich habe in den letzten 3 Jahren bestimmt 50x aus irgendwelchen blöden Windows-Gründen (konnte niemand etwas dafür) eine fehlerhafte Sicherung gehabt, die mir dann auch auffiel, weil ich immer danach schaue.

Zur Frage, wie man Daten löscht, gab es eine Anleitung im Forum, ich finde sie nur gerade nicht. Im DPS gibt es dafür eine Funktion.
Mit freundlichen Grüßen

M. Rothsching

3

Mittwoch, 3. Juli 2019, 10:35

Hallo,

im DPS- System- Einstellung- Allgemein- Datenreorganisation -aller Patienten, die seit über 10 Jahren nicht mehr in der Praxis waren

Mit Hilfe dieser Option können Sie eine Liste aller zutreffenden Patienten ermitteln und deren Daten löschen. Es erscheint vorher ein Dialog, in dem Sie die betreffenden Datensätze sehen und auswählen können.



mfg.
Astrid Klomfaß

»A.Klomfaß« hat folgende Datei angehängt:
  • 10 Jahre.PNG (66,95 kB - 58 mal heruntergeladen - zuletzt: 22. Juni 2025, 00:38)

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4

Mittwoch, 3. Juli 2019, 11:35

Wir möchten unsere Datenbank abspecken und DGVO-konform alle Daten von Patienten, die seit länger als 10 Jahre nicht mehr in der Praxis waren, löschen.
Hierzu möchten wir vorher auch eine externe Sicheurng anlegen, die auf einer separaten externen Festplatte gespeichert werden soll.
Nur interessehalber, wie löschen sie sie DSGVO-konform Daten die sie gleichzeitig in einer externen Sicherung ablegen ??? :huh:
Viele Grüße, Burkhard Overhage


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5

Mittwoch, 3. Juli 2019, 11:42

Ich gebe zu, dass ich nach der DSGVO-Rally des vergangenen Jahres vielleicht nicht mehr alle Publikationen zeitnah und mit dem vielleicht erforderlichen Interesse gelesen habe.
Aber mein letzter Stand ist/war, dass die Landesdatenschützer wg. der Klagemöglichkeiten gegen uns bis zu 30 Jahren nach der Behandlung wegen des berechtigten Interesses auch eine entsprechend längere Speicherung akzeptiert haben?!
Wenn es da schon neuere Abwägungen/Empfehlungen hinsichtlich Speicherdauer, Interessenabwägung DSGVO vs. Prozessrisiko (mit bekannter Beweislastumkehr zu unsere Lasten) usw. gibt, danke ich schon jetzt für Erleuchtung.

Grüße
L.Kruse

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6

Mittwoch, 3. Juli 2019, 12:24

Interessenabwägung DSGVO vs. Prozessrisiko

Wer will den in einer Arztpraxis herausfinden ob ich alle Daten älter als 10 Jahre gelöscht habe oder nicht. Dazu müsste ja ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss stellen, damit der Staatsanwalt tätig werden kann.
Den Vorgang stelle ich mir spannend vor.
Ich warte immer noch auf die juristisch eindeutig !!! formulierte Passage in den verschiedenen Verordungs- und Gesetzestexten die mich zum universellen Löschen aller Altdaten zwingt.

Ich sehe dort ein Recht auf Löschung, und wenn ein Patient dies verlangt werde ich dem natürlich im Rahmen der Regelung nachkommen. Aber eine Löschpflicht im medizinischen Bereich habe ich bislang
nicht ausmachen können. Und meine Patienten die, aus welchen Gründen auch immer, lange nicht in unserer Praxis waren sind in aller Regel erfreut wenn ich noch Altdaten herbeizaubern kann.
Viele Grüße, Burkhard Overhage


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Mittwoch, 3. Juli 2019, 13:42

Ich wurde dahingehend rechtssicher informiert, dass es kein Recht auf Löschung gibt, soweit es die 10 Jahre und Behandlungsdaten angeht. Man kann und darf 30 Jahre bewahren. Sollte aber ein Patient auf Löschung bestehen, was man anbieten muss und was er ja machen kann, bedingt das aus juristischer Sicht automatisch die Datenspeicherung von eben gerade 30 Jahren. Sie können sich das vom Justitiar Ihrer KV oder Ärztekammer schriftlich bestätigen lassen.
Sie können Löschen, Sie müssen aber nicht.
bro