Interessenabwägung DSGVO vs. Prozessrisiko
Wer will den in einer Arztpraxis herausfinden ob ich alle Daten älter als 10 Jahre gelöscht habe oder nicht. Dazu müsste ja ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss stellen, damit der Staatsanwalt tätig werden kann.
Den Vorgang stelle ich mir spannend vor.
Ich warte immer noch auf die juristisch
eindeutig !!! formulierte Passage in den verschiedenen Verordungs- und Gesetzestexten die mich zum universellen Löschen aller Altdaten zwingt.
Ich sehe dort ein Recht auf Löschung, und wenn ein Patient dies verlangt werde ich dem natürlich im Rahmen der Regelung nachkommen. Aber eine Löschpflicht im medizinischen Bereich habe ich bislang
nicht ausmachen können. Und meine Patienten die, aus welchen Gründen auch immer, lange nicht in unserer Praxis waren sind in aller Regel erfreut wenn ich noch Altdaten herbeizaubern kann.