Hallo
Für den Bereich der KVNO gibt es Praxisbesonderheiten, z.B. für ANTIEPILEPTIKA. Für die Gruppe dieser Medikamente (N03) gibt es einen gemeinsamen Eintrag in der ATC-Hierarchie. Damit wäre es einfach, bei Verordnung eines solchen Medikamentes auf die Praxisbesonderheit 90918 hingewiesen zu werden.
Geht das? Ist das etwas für den Regelwerkseditor?
LG, Josmed