Hallo,
die KBV sagt dazu Folgendes:
Das Feld 4105 (Ergänzende Informationen zur Vermittlungs-/Kontaktart) dient zur Übermittlung weiterer Angaben im Zusammenhang mit der Terminvermittlung. Derzeit existieren keine bundesweit gültigen Vorgaben für eine verpflichtende Belegung des Feldes 4105. Gegebenenfalls bestehen hierzu jedoch regionale Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Daher wäre es am Besten, wenn Sie bei Ihrer KV nachfragen, ob Sie den Code dort eintragen müssen.