das ist falsch, Sie müssen nicht sondern dürfen gelöscht werden. Wenn dem Patienten innerhalb der Verjährung einfällt zu klagen, braucht man auch 30 Jahre die Daten. Das wird oft falsch verstanden. Das Volk hat keinen Anspruch auf Löschung der medizinischen Akten. Punkt. Jedenfalls nicht bis zu einem Urteil. Also kein voreiliger Gehorsam.
Mir würde schon reichen, wenn ich in der Dynview eine Ansicht machen könnte, wo alles drin ist, was ich meinem Kunden ausdrucken möchte, einschliesslich der unseeligen Scans, in eine pdf für Drucken oder USB Übergabe, mit meinem Logo und Smily, auf einen Knopfdruck.
Bei Turbomed hab ich das nicht bekommen, mal sehen wie lange MO braucht.
bro