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Donnerstag, 30. August 2018, 16:19

Kürzel zur Arzneiverordnung

Ich muss jetzt eine absolute Anfängerfrage zum Krankenblatt stellen: Was bedeutet welches Kürzel bei der Arzneiverordnung (ma,vk,mi...)?
Ich habe Ideen, aber als gerade bei der Wiederholung zweier Medikamente das Kürzel von mi auf ma sprang, wußte ich, dass ich nichts weiß :whistling:
Mit freundlichen Grüßen

M. Rothsching

K.Riemer

unregistriert

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Donnerstag, 30. August 2018, 17:08

Hallo Dr. Rothsching,

die einzelnen Bedeutungen sind eigentlich logisch, und ich denke diese hatten Sie auch schon im Sinn. ;)

ma = aktives Medikament > Das Medikament wird vom Pat. eingenommen.
mi = inaktives Medikament > Das Medikament ist inaktiv.

vk = Verordnung Kassenrezept
vp = Verordnung Privatrezept usw.

Der Stolperstein mi zu ma ist ganz einfach zu erklären. Sie wiederholen ein inaktives Medikament, welches der Patient einst genommen hat. Folglich wenn er es jetzt wieder einnimmt wird es wieder aktiv, also steht es wieder mit ma im Krankenblatt. Der ursprüngliche Eintrag bleibt mit mi zum damaligen Verordnungsdatum im Krankenblatt als Dokumentation bestehen.

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Donnerstag, 30. August 2018, 19:33

Vielen Dank, jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt! ;)
Mit freundlichen Grüßen

M. Rothsching