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Montag, 13. August 2018, 07:46

Nachträglich BG ändern.

Liebe Kollegen,

gelegentlich kommt es vor, dass sich im Behandlungsverlauf eines Arbeitsunfalles herausstellt, dass zu Beginn der Behandlung eines Arbeitsunfalles eine falsche BG eingetragen wurde.

Wie lässt sich die BG nachträglich ändern, ohne dass ein neuer Fall angelegt und der "alte" storniert werden muss?

Vielen Dank im Voraus

A. Rupp

2

Montag, 13. August 2018, 09:18

Da gibt es aus meiner Sicht keine andere Lösung als Storno und dann den Fall neu bearbeiten. Alles andere wäre auch rechtlich schwierig...

3

Dienstag, 14. August 2018, 07:44

Vielen Dank, das scheint etwas umständlich zu sein. Es müssten ja dann alle Berichte und Verordnungen neu geschrieben werden. Warum sollte das rechtlich schwierig sein?
Gruß
A. Rupp

4

Dienstag, 14. August 2018, 08:38

Hallo,

mit rechtlich meine ich das Finanzamt. Wenn Sie den Rechnungsempfänger nachträglich ändern, könnte das ggf. ein Problem bei den Regeln des Finanzamtes geben, die ja neuerdings sehr streng sind. Daher können Sie in MO auch Rechnungen nachträglich nicht mehr ändern. Sie können nur noch stornieren mit Gegenbuchung und neu buchen... so will es der Erlass zur "guten Rechnungslegung"...

Grüße,

P. Quick

5

Dienstag, 14. August 2018, 09:50

Hallo,

mit rechtlich meine ich das Finanzamt. Wenn Sie den Rechnungsempfänger nachträglich ändern, könnte das ggf. ein Problem bei den Regeln des Finanzamtes geben, die ja neuerdings sehr streng sind. Daher können Sie in MO auch Rechnungen nachträglich nicht mehr ändern. Sie können nur noch stornieren mit Gegenbuchung und neu buchen... so will es der Erlass zur "guten Rechnungslegung"...


so wie ich den Kollegen verstanden habe ist das hier aber doch gar nicht gefragt, es geht darum, die BG während des Behandlungsverlaufes zu verändern (also üblicherweise, bevor die Rechnung erstellt wurde). Damit sollte das Finanzamt doch eigentlich kein Problem haben.
Ich bin da jetzt nicht so im Thema drin, aber genügt es nicht, die BG einfach auf dem entsprechenden Schein im Kostenträger-Reiter zu ändern?
VG Julian Hartig

6

Dienstag, 14. August 2018, 11:09

Oh sorry, dann habe ich etwas falsch verstanden... dann ändern wir einfach die BG bei "Kostenträger" und es paßt. Nur der Unfallbericht muß mit der anderen BG neu erstellt werden, da wird leider die BG nicht "on the fly" angepaßt. Das ist aber bei allen begonnenen Dokumenten so...

Grüße,

P. Quick

7

Dienstag, 14. August 2018, 14:17

Danke für die Infos, habe den "Vorgang" nochmals geprüft: es ist so, dass eine Änderung des Kostenträgers nach Rechnungsversand an die BG bzw. St.Augustin nicht möglich ist. Ist die Rechnung noch nicht "gedruckt" bzw. verschickt lässt sich die BG ändern. Konkreter Fall: UV, falsche BG, Dx z.B. Prellung, 2-3 Behandlungen über ca 1 Wo. Dann Rechnung, 3-4 Wochen später dann Info, dass falsche BG angegeben wurde. Ich glaube, dieses Problem lässt sich dann wohl doch nicht lösen, außer Storno, schade. Trotzdem vielen Dank

A. Rupp

8

Donnerstag, 16. August 2018, 09:41

Hallo!
Vielleicht habe ich es ja auch falsch verstanden, aber hier war es bislang immer so, dass von uns adressierte, nicht zuständige BGen uns dann mitteilten, dass sie den Vorgang zuständigkeitshalber weitergeleitet hätten. Das Geld kam dann von der richtigen BG auch ohne neue Rechnung. Aber BG ist hier auch eher selten...
Gruss
L.Kruse