Hallo,
mit rechtlich meine ich das Finanzamt. Wenn Sie den Rechnungsempfänger nachträglich ändern, könnte das ggf. ein Problem bei den Regeln des Finanzamtes geben, die ja neuerdings sehr streng sind. Daher können Sie in MO auch Rechnungen nachträglich nicht mehr ändern. Sie können nur noch stornieren mit Gegenbuchung und neu buchen... so will es der Erlass zur "guten Rechnungslegung"...
so wie ich den Kollegen verstanden habe ist das hier aber doch gar nicht gefragt, es geht darum, die BG während des Behandlungsverlaufes zu verändern (also üblicherweise, bevor die Rechnung erstellt wurde). Damit sollte das Finanzamt doch eigentlich kein Problem haben.
Ich bin da jetzt nicht so im Thema drin, aber genügt es nicht, die BG einfach auf dem entsprechenden Schein im Kostenträger-Reiter zu ändern?
VG Julian Hartig