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Montag, 23. Juli 2018, 18:18

BG-Formular Überweisung an D-Arzt(F2600) aufrufen

Die ärztliche Unfallmeldung (F1050) kann ich aufrufen über Einträge > Unfallbericht. Aber wie komme ich an das Formular Überweisung an D-Arzt(F2600)?
Viele Grüße
firi
Philipp Fischer-Riepe

2

Montag, 23. Juli 2018, 23:19

Für die „Überweisung zum D arzt“ gibt es keinen Vordruck mehr

Siehe

http://www.kbv.de/html/1150_33314.php

mit freundlichen Grüßen. Rolf Meffert

3

Dienstag, 24. Juli 2018, 08:12

Vielen Dank, das war mir tatsächlich entgangen.
Schönen Tag,
Philipp Fischer-Riepe

4

Dienstag, 24. Juli 2018, 09:17

Eingehakt und nachgefragt: Unfallmeldung für Eltern, die deshalb nicht zur Arbeit gehen können, weil sie ein Kind begleiten ??

Kennt jemand obiges Formular? in MO? UV-GOÄ 143

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

5

Dienstag, 24. Juli 2018, 10:57

Ergänzung: Nach Auskunft der GUVV Rheinland kann die normale Kinder-AU der GKV verwendet werden, diese wird dann bei der GKV eingereicht und diese rechnet mit der BG ab....
Das ist ja mal unkompliziert.
LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

6

Dienstag, 24. Juli 2018, 15:28

Hallo Herr Sprenger,

aber das war doch schon seit Jahren so ... -))) Ich mache den Job jetzt hier seit 15 Jahren und habe immer schon die Kind-Krank-Meldung mit Kassenformular und BG und Kreuz bei Unfall genommen...

KISS

Grüße,

P. Quick

7

Dienstag, 24. Juli 2018, 15:34

aber das war doch schon seit Jahren so ... -)))

Alt , aber bezahlt :-)
Ich wusste es nicht und habe nach Rücksprache mit meinen Therapeuten den Schritt gewagt , mich hier zu outen :-)
:D
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

8

Dienstag, 24. Juli 2018, 19:06

:D :D :D Zeigt nur, daß man nie auslernt... eigentlich bräuchte man noch eine Bürokratie-Ausbildung zum Kassenarzt...

Beiträge: 1 140

Wohnort: Hamm

Über mich: Nutzer in hausärztlicher Gemeinschaftspraxis

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9

Mittwoch, 25. Juli 2018, 12:56

Bürokratie-Ausbildung zum Kassenarzt
Ich meine gehört zu haben das die KBV einen Facharzt für administrative Medizin auflegen will, der darf dann alles ausser Patienten behandeln ;)
Viele Grüße, Burkhard Overhage


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Das Gegenteil von Gut ist Gutgemeint :thumbup: