Hallo Frau Westphal,
man kann Patienten derzeit schon inaktivieren, das keine Einträge mehr vorgenommen werden können. (Stammdaten- Reiter Status). Das geht aber nur direkt beim einzelnen Patienten. Die DSGVO sagt nicht genau wie ein gesperrter Eintrag auszusehen hat. Es geht hier aber um die zweckgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten. Kurz, muß das Praxisteam die Daten noch sehen, wenn der Patient nicht mehr kommt? Das entscheidet die Praxis. Man muß es eben begründen können.
Wir arbeiten hier an einer Lösung, das wir bei der Patientensuche bestimmte Filter (z.B. inaktiv verstorben) aktivieren. Das heißt, hat z.B: das Praxisteam kein Recht auf inaktive Patienten, werden diese in der Patientensuche nicht angezeigt. Man löscht die Daten also nicht, aber sie werden für bestimmte User unsichtbar.
mit freundlichen Grüßen
Astrid Klomfaß