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1

Samstag, 31. März 2018, 14:37

Wie oft habe ich die 03230 angesetzt

Moin,
wie muß ich eine Statistik machen, die mir exakt anzeigt, wie oft die Ziffer gesetzt wurde. Ich darf pro 1000 Patienten diese Ziffer genau 500 mal ansetzen, sonst gibts Kürzung, egal wie ichs mache, es kommen ständig andere Zahlen haraus.
Hab ich 13 zu viel und lösche diese habe ich plötzlich 29 zu wenig.
bro
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2

Samstag, 31. März 2018, 17:41

Hallo,

darf die Ziffer pro Pat. einmal oder mehrmals abgerechnet werden?
Viele Grüße

F. Jovy

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3

Samstag, 31. März 2018, 19:27

ich "glaube" mehrmals, sehe keine Regel, die das verbietet. Ich hab die Ziffer schon 7 x bei einem Pat. angesetzt, keine Kürzung erkennen können. Werde aber bei meiner KV nachfragen.
Kürzungen sind ja so brutal verklausuliert unerkennbar, das würde sich kein Rechtsanwalt gefallen lassen.
bro

4

Freitag, 6. April 2018, 09:07

Lieber Kollege Brogarden,

mein Tipp ist, einfach die allgemeine Ziffernstatistik zu verwenden, dann auf die 03230 klicken, dann wird unten im Fenster genau angezeigt, bei welchem Patienten wie oft die Ziffer verwendet wurde. Es gibt auch keine Beschränkung der Verwendung der Ziffer, weil es im EBM klar geregelt ist "
je vollendete 10 Minuten".



Aber noch ein ganz wichtiger Hinweis: Die Regel, dass die Ziffer nur 500 mal bei 1000 Patienten angestezt werden darf, gab es so nie. Richtig war, aber nur bis vor einigen Monaten, dass die KV in Ihrem Beispiel die Hälfte der Ziffern direkt gestrichen hat und nur 50% der Ziffern ausgezahlt hat, weil es eine Beschränkung der zulässigen Punkte, in Abhängigkeit der Fallzahl gab. Diese ist irgendwann 2017 weggefallen (weiß gerade nicht mehr ob im Q2 oder Q3). Seit dem wird jede der Ziffern voll akzeptiert, der Punktwert jedoch nur noch anteilig vergütet. Dazu setzt die KV ein Budget fest, das dann an alle anteilig ausgezahlt wird. Je mehr die Ziffer in der eigenen Fachgruppe abgerechnet wird, umso niedriger wird also beim einzelnen Arzt die einzelne Ziffer vergütet. Ist nicht genau die juristische Erklärung, hilft aber für die Praxis weiter. Gibt diverse Artikel dazu in Zeitschriften und vermutlich auch im Netz, weil das am Anfang nicht so klar zu verstehen war.
Achtung: Die Ziffer geht, auch wenn sie z.B. nur zu 40% vergütet wird, voll in die Zeitstatistik ein. Wenn die Tageszeit oder die Quartalszeit überschritten wird, dann wird das Ärger geben. :rolleyes:
Mit freundlichen Grüßen

M. Rothsching

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5

Freitag, 4. März 2022, 12:12

Aktuell 2021/22 ist es bei der KVN so, dass tatsächlich die Ziffer so zusammengestrichen wird, dass nur 50% also 500 von 1000 Patienten zur Abrechnung kommen. Wenn man das einhält, bekommt man aber dies auch nicht ausbezahlt, weil, wie oben angedeutet, die Ziffer nun reichlich angesetzt wird und man von 13,00 auf 9,80 abgewertet wird. Wir können machen, was wir wollen, reden ist nichts wert. Corona hat da mit schuld, irgendwo muss ja Geld eingespart werden.
bro

6

Freitag, 4. März 2022, 15:05

Aktuell 2021/22 ist es bei der KVN so, dass tatsächlich die Ziffer so zusammengestrichen wird, dass nur 50% also 500 von 1000 Patienten zur Abrechnung kommen.
Da ich davon ausgehe das ihre KVNiedersachsen auch meine KVNiedersachsen ist haben sie mit o.g. Aussage unrecht
Wenn sie in Ihrem Honrarbescheid in Anlage I schauen sehen sie die Postition "Punktzahlvolumen für das problemorientierte ärztliche Gespräch gemäß GOP 03230" und da ist genauso wie rotshing erklärt hat
Es wird gerechnet: Gesamtzahl der Fälle x 64 Punkte (dies ist die halbe Punktzahl der GOP 03230) = X und Häufigkeit der abgerechneten 03230 x 128 Punkte = Y und dann X/Y ergibt die Vergütungsquote (also mit wieviel Prozent wird jeder der abgrechneten 03230 vergütet)

also Beispiel: Gesamtzahl der Fälle = 1000 und GOP 03230 2000 mal aberechnet -> ergibt 1000 x 64 = 64.000 (das ist die maxiamle Punktmenge) und 2000 x 128 = 256.000 und 64.000/256.000 = Vergütungsquote von 25% als jede der 2000 GOP 03230 wird mit 32 statt 128 Punkten vergütet ergo gibts 64.000 Punkte / wenn GOP 03230 1000 mal ist die quote=50% also 64 x 1000=64.000 oder wenn GOP 03230 10.000 mal ist die quote=5% also 6,4 x 10.000=64.000
anders fromuliert der maximale Umsatz der durch die 03230 zu erzielen ist ist immer die Hälfte der Gesamtfallzahl x aktuelle EBM-Bewertung egal wie oft man die Ziffer ansetzt
schlecht wäre nur wenn man die 03230 weniger als die Hälfte der Gesamtfallzahl ansetzt weil o.g. Vergütungsquote nie größer 1 werden kann also 1000 Gesamtfälle und 03230 nur 450 mal bedeutet man bekommt 450x128 = 57.600 Punkte hätte aber 64.000 erreichen können

7

Freitag, 4. März 2022, 16:28

schlecht wäre nur wenn man die 03230 weniger als die Hälfte der Gesamtfallzahl ansetzt weil o.g. Vergütungsquote nie größer 1 werden kann also 1000 Gesamtfälle und 03230 nur 450 mal bedeutet man bekommt 450x128 = 57.600 Punkte hätte aber 64.000 erreichen können


....und genau darauf ist ja dieses Scheixxsystem ausgerichtet- dass aufgrund der verschleierten Einfachheit (1/2 Anzahl der Patienten darf 1x/Quartal für Muschgeld beraten werden) es schwierig wird die genaue Anzahl einfach aufzuschreiben, die ja sowieso immer überschritten wird- (außer ich arbeite rein medizintechnisch).

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8

Freitag, 4. März 2022, 17:06

also bekomme ich für 1000-mal schwätzen das gleiche Geld, wie für 10000-mal schwätzen pro gleiche Anzahl Patienten.
Habe ich das so richtig verstanden?
bro

9

Samstag, 5. März 2022, 14:07

bei der 03230 gibt es volle Vergütung bis zu 50% der Patienten = die Zahlen dazu kann man schön in der Fallstatistik KV sehen...

- seit letztem Jahr irgendwann gibt es in Hessen zumindest bei der Überschreitung der 50% noch ein paar Cent (unterer PW) für die über 50% hinausgehenden 03230
- Problem: TSVG mit extrabudgetärer Vergütung. Die Patienten mit entsprechender Kennzeichnung (zB. neu-Fälle) dürften nicht abgestaffelt werden. Da gibt es Sozialgerichtsklagen - evtl. lohnt sich ein Wiederspruch gegen den Abrechnungsbescheid

10

Sonntag, 6. März 2022, 17:06

Die Auszahlung der Ziffer 03230 wurde in den letzten Jahren geändert. Die hier meistens zitierte Regel "1000 Patienten macht 500x die Ziffer" ist nicht mehr gültig. Wenn Sie auf Ihre Quartalsabrechnung schauen, schwankt daher auch die Zahl der Ziffern, die als gültig angesetzt werden. Es gibt hier keine 50% Regel mehr. Ich habe die Regel vergessen, wie das abgerechnet wird, aber es ist falsch zu sagen, das wäre wie früher.
Mit freundlichen Grüßen

M. Rothsching

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11

Dienstag, 8. März 2022, 12:54

Und aktuell gibt es noch die Sonderregelung für SARS-CoV-2 Fälle, jede Leistung in dem Zusammenhang soll ja mit der GZ 88240 versehen werden und dann eben nicht budgetiert werden.
Bleibt also spannend.
Viele Grüße, Burkhard Overhage


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Das Gegenteil von Gut ist Gutgemeint :thumbup:

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12

Dienstag, 8. März 2022, 15:07

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hus Brogarden« (8. März 2022, 15:44)