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Donnerstag, 15. März 2018, 16:59

AMIS: Medikamente, die Laut G-BA AM-RL nicht verordnet werden dürfen, ausblendbar machen??

Hallo

Ich weiß, dass zu obigem Thema schon Diskussionen geführt wurden, finde aber die jeweiligen Threads nicht. Auf Grund einer Regressforderung von bis zu 20.000€ muss ich mich da nun doch einmal hineinfuchsen und möchte wissen, ob es inzwischen Möglichkeiten gibt, bestimmte Medikamente für die KV-Verordnung aus der Anzeige ausblenden zu können?

Hier: Clenbuterol mit Ambroxol (gibt es als Saft nicht als Einzelsubstanz)

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

2

Donnerstag, 15. März 2018, 17:58

Hallo Josmed,

Arzneimittel, die nach Anlage III der AM-RL von der Verordnung ausgeschlossen sind, bekommen mit dem Quartalsupdate in der Spalte Attribute die Kennzeichnung "3":


Dies ist bei nahezu allen Präparaten mit Wirkstoff Clenbuterol der Fall. Oben rechts beim Verordnen-Button blinkt weiterhin der §-Button.
Eine Einstellung, um die Präparate gar nicht erst anzeigen zu lassen, gibt es derzeit nicht.
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

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Über mich: Nutzer in hausärztlicher Gemeinschaftspraxis

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3

Donnerstag, 15. März 2018, 19:17

Hallo Herr Sprenger, das sind ja üble Nachrichten für Sie, drücke Ihnen die Daumen das Sie beim hereinfuchsen fündig werden.

Grosse Bitte @ Indamed:

Ein Ausblenden dieser Medikamente ist vermutlich nicht zertifizierungsfähig, aber die "3" in der letzten Spalte ist für uns imTagesgeschäft
nicht wirklich praktikabel, weil zu leicht zu übersehen. Auch der rot blinkende Button mit dem "§" im AMIS-Dialog fällt aus meiner Erfahrung
nicht genug auf.

Man verordnet so leicht über 2 - 3 JAhre solche Medikamente bis man dann in 2018 von der Regressandrohung für 2015 eiskalt erwischt wird.

Eine bitte daher an Ihr Programm-Layout, könnte dieser Button nicht auffälliger gestaltet werden, oder noch besser
wäre eine Sicherheitsabfrage, "Wollen Sie das wirklich verordnen ???"

Das würde das Risiko für uns Praktiker deutlich senken helfen und müsste doch eigentlich zertifizierungsfähig sein.

Ich habe mir zwar die AMR für mich als Hausarzt auf meiner eigenen mentalen SSD im Kopf hinterlegt, aber habe auch
Sorge davor in täglichen Stress hier in eine solche Falle zu tappen.
Viele Grüße, Burkhard Overhage


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Das Gegenteil von Gut ist Gutgemeint :thumbup:

4

Donnerstag, 15. März 2018, 23:15

Arzneimittel, die nach Anlage III der AM-RL von der Verordnung ausgeschlossen sind, bekommen mit dem Quartalsupdate in der Spalte Attribute die Kennzeichnung "3":
Hallo Herr Wingenbach

Die Kennzeichnung und der kleine blinkende Button sind sicher vollkommen korrekt, aber, so wie Herr Overhage es schon gesagt hat, das fällt im Alltagsgeschäft nicht auf. Wenn man die Information kennt, braucht man keine Kennzeichnung, kennt man sie aber nicht, geht beides sehr leicht total unter.

Wenn ich ein Medikament nicht verordnen darf(!), warum ist es dann überhaupt möglich? (Betr. KV)

Darf die Strategie zur Vermeidung dieser strategischen Fehler, auch wenn es den Patienten damit besser geht, aus rechtlichen Gründen nicht in den Praxisprogrammen integriert/realisiert werden?

Die EBM-Ziffern darf ich ja mit eigenen Informationen versehen, warum ist das bei Medikamenten nicht möglich?


LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

5

Donnerstag, 15. März 2018, 23:17

Arzneimittel, die nach Anlage III der AM-RL von der Verordnung ausgeschlossen sind
Da steht mein gefühlter Widerspruch schon drin, etwas , was ausgeschlossen ist, ist leider nicht ausgeschlossen, sondern möglich ;)
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

6

Freitag, 16. März 2018, 07:54

Grosse Bitte @ Indamed:

Ein Ausblenden dieser Medikamente ist vermutlich nicht zertifizierungsfähig, aber die "3" in der letzten Spalte ist für uns imTagesgeschäft
nicht wirklich praktikabel, weil zu leicht zu übersehen. Auch der rot blinkende Button mit dem "§" im AMIS-Dialog fällt aus meiner Erfahrung
nicht genug auf.

Man verordnet so leicht über 2 - 3 JAhre solche Medikamente bis man dann in 2018 von der Regressandrohung für 2015 eiskalt erwischt wird.

Eine bitte daher an Ihr Programm-Layout, könnte dieser Button nicht auffälliger gestaltet werden, oder noch besser
wäre eine Sicherheitsabfrage, "Wollen Sie das wirklich verordnen ???"

Das würde das Risiko für uns Praktiker deutlich senken helfen und müsste doch eigentlich zertifizierungsfähig sein.

Hallo Indamed,

ich kann mich der Bitte von Herr Overhage nur anschließen. Die Nichtverordnungsfähigkeit eines Medikamentes sollte deutlicher dargestellt werden , z.B. könnte die Zeile in der das Medikament steht rot hinterlegt sein und zusätzlich noch eine Sicherheitabfrage die auch bei Wiederholungsverordnungen greift.

1. Die rote Markierung, damit ich bei Neuverordnungen sofort sehe, dass dieses Medikament nicht verordnet werden darf und ich nicht erst verordne und dann über die Sicherheitsabfrage sehe, dass es nicht verordnungsfähig ist.

2. Die Sicherheitsabfrage, dammit diese Medikamente auch bei Wiederholungsrezepten auffallen. Habe ich z.B. vor einem Jahr solch ein Medikament verordnet, sollte es bei Wiederholung auffallen, damit es nicht erneut verordnet wird.


Viele Grüße

M.Meier

7

Freitag, 16. März 2018, 08:40

Hallo,

wir werden es dahingehend ändern, dass bei Arzneimitteln mit Verordnungsausschluss nach Anlage III AM-RL das Privatrezept voreingestellt ist.

Eine farbliche Kennzeichnung ist mit dem Anforderungskatalog kaum vereinbar. Dort gibt es dazu Formulierungen dieser Art:

Hervorhebungen (z.B. Farbänderungen, Feldunterlegungen o. ä.), die über die im Anforderungskatalog geregelten Kennzeichnungen hinausgehen, sowie der Fokus oder die Cursorposition dürfen keine Vorauswahl suggerieren. Die Auswahl trifft der Arzt unbeeinflusst.

Das Ausblenden ist ebenso schwierig. Es gibt mehrere Aussagen zur Vollständigkeit der Datenbank:

Die Arzneimittelstammdaten bestehen aus einem Preis- und Produktverzeichnis, das alle in die Arzneimittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogenen Fertigarzneimittel umfasst.

Oder bei Substitutionsvorschlägen:

Fordert der Arzt Substitutionsvorschläge an, so sind alle verfügbaren Medikamente zu berücksichtigen.


Wäre mit der Änderung, dass die Präparate auf Privatrezept voreingestellt sind, die Forderung erfüllt oder sollten weitere Maßnahmen her?
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

8

Freitag, 16. März 2018, 09:36

Hallo Herr Wingenbach,

wie sieht es dann mit Wiederholungsrezepten aus Vorquartalen aus? Werden die dann auch automatisch bei nicht verordnungsfähigen Medikamenten auf ein Privatrezept gesetzt, auch wenn sie vorher auf einem Kassenrezept verordnet wurden?

Ja und andere Möglichkeiten scheint es ja nicht zu geben.... :(



Viele Grüße

M.Meier

9

Freitag, 16. März 2018, 10:09

Hallo,
aber es müsste doch zumindest eine Warnmeldung bei Verordnung möglich sein so wie von Herrn Meier als 2. Punkt vorgeschlagen? Ich erinnere mich zumindest, dass es zu unseren Turbomed-Zeiten genau so eine Warnmeldung bei Verordnung von Analge 3 III-Präparaten gab, die man dann mit Ok bestätigen musste um zu verordnen.
Und würde etwas dagegen sprechen, das rot blinkende Paragraphensymbol vielleicht auch irgendwie in die Nähe des Verordnungsbuttons zu bekommen? Oder diesen z.B. statt blau rot einzufärben wenn ein Anlage III-Präparat ausgewählt wurde? Dann würde es vielleicht mehr ins Auge fallen als rechts oben neben dem Präparatenamen...

VG Julian Hartig

10

Freitag, 16. März 2018, 12:03

Hallo,

nur zur Klarstellung:
Die Präparate mit der Kennzeichnung "3" sind nicht alle Präparate, bei denen eine Form von Verordnungsausschluss oder Einschränkung besteht. Nur die Präparate, die mit dem neuen Update die Kennzeichnung "3" haben werden, wären von der Regelung betroffen, dass sie immer auf Privatrezept vorgeschlagen werden. Alle anderen Verordnungseinschränkungen/-ausschlüsse würden weiterhin abhängig von der Option im Abrechner auf Kasse oder Privat vorgeschlagen.

Dies ist die Liste:

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ACTOS 15MG                                             
ACTOS 15MG TABLETTEN                                   
ACTOS 30MG                                             
ACTOS 30MG TABLETTEN                                   
ACTOS 45MG                                             
ACTOS 45MG TABLETTEN                                   
AERINAZE 2.5MG/120MG                                   
AGGRENOX                                               
AGGRENOX RET                                           
AGGRENOX RETARDKAPSELN                                 
AMBROXOL AL COMP                                       
AMBROXOL RATIO COMP 75/100                             
ASASANTIN 200 MG/25 MG                                 
ASASANTIN RETARD                                       
ASASANTIN RETARD200MG/25MG                             
ASS HEXAL PL DIPYR25/200MG                             
BISMOLAN H CORTI                                       
BISMOLAN H CORTI SALBE                                 
BRONCHO VAXOM F ERW                                    
BRONCHO VAXOM F KDR                                    
COMPETACT 15MG/850MG                                   
COMPETACT 15MG/850MG FTA                               
DIPYRIDAMOL ASS BE200/25MG                             
DOLOPROCT                                              
DOLOPROCT 0.1%+2% REKTALC.                             
DOLOPROCT 1MG/G+20MG/G                                 
DOXAM                                                  
DOXY COMP - CT 100MG/75MG                              
DOXY COMP. ARISTO                                      
DOXY PLUS STADA                                        
EDRONAX 4MG                                            
EDRONAX 4MG TABLETTEN                                  
EDRONAX 4MG TBL.                                       
EFFEKTON GEL MIT KETOPROFE                             
GUTRON                                                 
GUTRON 2.5MG                                           
GUTRON TABLETTEN                                       
GUTRON TROPFEN 1%                                      
HYALART                                                
HYALART 20MG/2ML                                       
HYALART D                                              
HYALART FERTIGSPRITZE                                  
HYALART INJ LOE IN FER                                 
HYALGAN                                                
HYALGAN FERTIGSPR.                                     
HYALGAN FERTIGSPRITZE                                  
INDOMET RATIOPHARM GEL                                 
JELLIPROCT KOMBI PACKUNG                               
JELLIPROCT SALBE                                       
JELLIPROCT ZAEPFCHEN                                   
LUIVAC                                                 
MANDRAGORA COMP                                        
MANDRAGORA D 3                                         
MIGRAEFLUX MCP                                         
MIGRAENERTON                                           
MIGRALAVE + MCP                                        
MUCOSPAS SAFT                                          
MUCOSPAS TABLETTEN                                     
OTRIVEN DUO M XYLOM U IPRA                             
PHARDOL KETOPROFEN SCHMERZ                             
PHOSPHORUS 0.1%                                        
PIOGLITAZON AUROBINDO 15MG                             
PIOGLITAZON AUROBINDO 30MG                             
PIOGLITAZON AUROBINDO 45MG                             
REGULTON                                               
RIBOMUNYL UNO                                          
RIBOMUNYL UNO BTL                                      
SOLVEX TABLETTEN                                       
SPASMO MUCOSOLVAN                                      
URO VAXOM                                              
URO VAXOM 6MG                                          
URO VAXOM 6MG KAPSELN                                  
URO VAXOM KAPSELN                                      
VOLTAREN EMULGEL                                       
VOLTAREN EMULGEL F SPENDER



Können Sie sagen, ob hier ein Präparate enthalten ist, dass bei Ihnen grundsätzlich doch auf Kassenrezept verordnet werden darf, sodass unsere neue Regelung Sie behindern würde?
Mit freundlichen Grüßen,

G. Wingenbach
-INDAMED Support-

11

Sonntag, 18. März 2018, 12:56

Hallo Herr Wingenbach,

Ein farbliches Hinterlegen der nicht verordnungsfähigen Medikamente ist ja wohl, aufgrund der Vorgaben, nicht möglich. Nun ist es so, dass auf einem PC Monitor sehr viele Informationen vorhanden sind und ins Auge fallen nur die, auf die man direkt schaut. Das sind sicher nicht die Attribute am Ende der Medikamentenzeile und auch nicht das Paragraphenzeichen. Je nach Monitor und Fensterreinstellung des Medikamentenkataloges, sind die Attribute sogar versteckt und nur durch verschieben des Balkens sichtbar.

Wählt man ein Medikament aus, schaut man auf den Anfang der Medikamentenzeile, auf die Stelle, an der der Name des Medikaments steht. Daher wäre es schön hier, also vor dem Medikamentennamen eine entsprechende Markierung einzufügen. Es könnte ein roter Punkt vor dem Namen sein. Der fällt dann auf, egal wie die Fenstereinstellung des Medikamentenkataloges ist.


Viele Grüße

M.Meier


PS: Ich möchte aber auch nochmal darauf hinweisen, dass die Überprüfung von Wiederholungsrezepten genauso wichtig ist.

12

Sonntag, 18. März 2018, 17:25

Hallo,

Ich hatte am Freitag noch mal ein längeres „Strategie-Telefonat“ mit Herrn Wingenbach, in dem ich versucht habe, die Sorgen und Nöte der Ärzte zu beschreiben. Wir hatten jetzt die gemeinsame Idee, daß man die nicht verordnungsfähigen Medikamente direkt auf ein Privatrezept bringt. Also es wird kein Kassenrezept vorgeschlagen sondern direkt das Privatrezept bzw. Das grüne Rezept. Selbstredend kann natürlich dann jeder das ganze übersteuern, indem man von Hand das ganze wieder auf Kassenrezept ändert. Spätestens dann sollte aber jeder wissen, was er tut und die Konsequenzen kennen.

Ich denke, die Lösung ist vernünftig und sollte für keinen von uns Probleme bereiten sondern eher mehr Sicherheit.

Ich selbst habe nach der Ankündigung vor 4 Jahren (?) kein Spasmo-Mucosolvan mehr verordnet und war bisher „Regreßfrei“. Aber es wird zunehmend komplexer, den Überblick in diesem absolut verdrehten System zu behalten. Auch unsere KBV macht es eigentlich nicht besser sondern eher schlechter...

Ich wünsche Herrn Sprenger viel Erfolg, sehe aber ehrlicherweise keinen Ansatzpunkt, sich zu wehren. Es war bekannt, jeder konnte es wissen (zumindest rein theoretisch). Was wollen Sie dann in der Verhandlung vorbringen, außer einem „wußte ich nicht“...

VOn daher sollten wir zusammen mit Indamed unsere noch wenigen zugelassenen Möglichkeiten nutzen, potentielle Fehler zu vermeiden. Ich würde mir z.B. Einen Mechanismus wünschen, mit dem ich offensichtliche Fehler in der Medikamentendatenbank übersteuern kann. Beispiel Lacteol. Wird primär immer auf Kassenrezept vorgeschlagen, ist aber definitiv für keine Altersgruppe auf Kasse zu verordnen. Was soll das? Wer pflegt sowas ein? Wie kann man den Fehler beseitigen? Gibt es z.B. Eine Rückmeldungs-Möglichkeit an den Datenbank-Ersteller, daß beim nächsten Update der Fehler beseitigt wird? Wenn nicht, können und dürfen wir dann solche Fehler selbst beheben (vermutlich nicht)...

Grüße,

Peter Quick

Beiträge: 27

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13

Sonntag, 18. März 2018, 18:04

Hallo,
wichtig wäre dass der Vorschlag auf Privat bzw Grünes Rezept auch dann kommt wenn man ein Wiederholungsrezept ausstellen will, auch wenn dieses ein Kassenrezept war.

LG u. Vielen Dank
Sabine Hofmann

14

Montag, 19. März 2018, 08:08

Ich hatte am Freitag noch mal ein längeres „Strategie-Telefonat“ mit Herrn Wingenbach, in dem ich versucht habe, die Sorgen und Nöte der Ärzte zu beschreiben. Wir hatten jetzt die gemeinsame Idee, daß man die nicht verordnungsfähigen Medikamente direkt auf ein Privatrezept bringt.

Hallo Herr Quick,

vielen Dank für Ihre Mühen und die Zeit, die Sie aufwenden :)

Das ist sicher eine gute Idee und wahrscheinlich die einzige Möglichkeit eien befriedigende Lösung zu finden. Hier sehe ich aber erst, wenn ich das Medikament angeklickt habe, dass es nicht zu verordnen ist. Mit einer Markierung vor dem Medikament sehe ich es einen Schritt vorher. Sei es drum, so häufig wird es nicht sein.

Wie sieht es denn mit den Wiederholungsrezepten aus? werden Diese auch auf ein Privatrezept angeboten, wenn sie nicht mehr verordnungsfähig sind? Ist das überhaupt möglich?


Viele Grüße

M.Meier

Beiträge: 1 140

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15

Montag, 19. März 2018, 08:57

Wie sieht es denn mit den Wiederholungsrezepten aus? werden Diese auch auf ein Privatrezept angeboten, wenn sie nicht mehr verordnungsfähig sind? Ist das überhaupt möglich?
Ich stimme Herrn Meier voll zu, eine auffällige Markierung wäre sicher gut, aber ein vorrangiges Anbieten des blauen/grünen Rezeptes wie jetzt auch bei den OTC-Medis verhindert letztendlich sicher eine regressbewehrte Verordnung zu Lasten der Kassen.

Habe grade mal einen Versuch gemacht, ASS 100, bei KHK bislang auf rot rezeptiert, wird mit "W" auf rot wiederholt, bringt aber eine Warnmeldung. Wenn die o.a. Gruppe 3 Medikamente genauso reagieren ist das sicher in Ordnung.
»B. Overhage« hat folgende Datei angehängt:
  • ASS WR.JPG (86,11 kB - 29 mal heruntergeladen - zuletzt: 28. Oktober 2024, 22:54)
Viele Grüße, Burkhard Overhage


________________________________________________________
Das Gegenteil von Gut ist Gutgemeint :thumbup:

16

Montag, 19. März 2018, 10:18

Hier sehe ich aber erst, wenn ich das Medikament angeklickt habe, dass es nicht zu verordnen ist. Mit einer Markierung vor dem Medikament sehe ich es einen Schritt vorher.
Hallo Herr Meier,

ich weiß, was Sie meinen. Mir geht es darum, eine "narrensichere" Lösung zu schaffen. Häufig werden ja auch Verordnungen von Helferinnen gemacht. Die kennen nicht alle unsere Regeln. Außerdem geht häufig im Alltag der Überblick verloren, man schaut nicht auf jede Markierung.

Diese Lösung ist erst einmal regreß-sicher. Alles, was nicht verordnet werden darf kommt auf ein Privatrezept.

Aber ich nehme nicht in Anspruch, alles zu wissen oder zu bestimmen. Wenn die große Mehrheit hier eine andere Lösung möchte, beuge ich mich...

Grüße,

Peter Quick

17

Montag, 19. März 2018, 10:57

Wäre mit der Änderung, dass die Präparate auf Privatrezept voreingestellt sind, die Forderung erfüllt oder sollten weitere Maßnahmen her?
Jein: Rezepte, die in der Vergangenheit als KV-Rezepte, wenn auch fälsch, angelgt waren, werden bei W-iederholung erneut falsch angelegt. Oder lässt sich das auch justieren?

Ups, den Gedanken hatte Frau Hofmann schon.....

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

18

Montag, 19. März 2018, 11:03

Ich wünsche Herrn Sprenger viel Erfolg, sehe aber ehrlicherweise keinen Ansatzpunkt, sich zu wehren. Es war bekannt, jeder konnte es wissen (zumindest rein theoretisch). Was wollen Sie dann in der Verhandlung vorbringen, außer einem „wußte ich nicht“...
Auf der Webseite der KBV steht zum Stichwort Clenbuterol in Kombination, das bei obstruktiver Atemwegserkrankung als Indikation für den Einsatz von Clenbuterol die Einschränkung NICHT gilt. Also, ich schmeiße die Flinte noch nicht, versuche nun erst einmal zu erfahren, welcher der genannten Gründe, fehlende Indikation, falsche Wirtschaftlichkeit, zum Regress geführt hat.

Wir hatte schon Existenz-bedrohende Regressforderungen, konnten aber noch immer belegen, dass kein Schaden erzeugt wurde und die Indikationen richtig waren.

toi, toi, toi



LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

19

Montag, 19. März 2018, 11:06

Aber ich nehme nicht in Anspruch, alles zu wissen oder zu bestimmen. Wenn die große Mehrheit hier eine andere Lösung möchte, beuge ich mich...
Ich wiederhole mal meine vielleicht schlecht formulierte Frage von "weiter oben":

Warum kann ich im EBM eine Änderungen vornehmen, die auch beim Update erhalten bleiben, in der AMIS-Datenbank aber nicht? Oder ist das doch denkbar, in gleicher Weise, wie in der EBM-Datenbank?

LG, Josmed
Freundliche Grüße, Jörg Sprenger

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Josmed« (19. März 2018, 16:01)


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Montag, 19. März 2018, 12:42

Hallo Herr Sprenger,

zunächst einmal wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Abwehr des Regresses und das meine ich absolut ernst.


Ja, warum können wir die Medi-Datenbank nicht selbst verändern. Ich meine mich zu erinnern, daß die KBV in unseliger Zusammenarbeit mit den KK dieses so bestimmt hat. Der Nutzer darf keine Veränderungen mehr vornehmen.

Aber dann muß es aus meiner Sicht doch ein Fehler-Reporting zum Datenbank-Ersteller geben. Wir oder wer auch immer muß doch in der Lage sein, offensichtliche Fehler zu melden, damit diese beseitigt werden können.

Könnte bitte mal jemand von Indamed dazu Stellung nehmen, da wir ja nichts mit dem Datenbank-Lieferanten zu tun haben...

Grüße,

Peter Quick