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  • »brogarden« ist der Autor dieses Themas

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Donnerstag, 8. Februar 2018, 19:14

Stornorechnung - neue Schikane der Finanzämter - wie mache ich das richtig?

Privatrechnung ist erstellt 80,5 Euro.
Pat verweigert Zahlung
Klagen lohnt nicht.
Pat fliegt aus Praxis raus.
Finanzamt unterstellt mir jetzt grundsätzlich, ich hätte bar abkassiert.
Wie mache ich eine Stornorechnung, die alles enthält, wie die Originalrechnung, nur eben als Betrag -80,5 Euro, die ich zur Abrechnung für den Steuerberater etc. heften kann.
Hab ich die nicht, bucht das Finanzamt einfach dem Betrag zum Gewinn, egal ob ich bezahlt wurde oder nicht.

Wo wir beim Finanzamt sind. Bisher konnte mir kein Finanzamt erklären, wie ich die elektronischen Rechnungen beim Einkauf von Praxisbedarf richtig zu speichern habe, was ich ja muß.

bro
nebenbei, so gesehen bin ich für die Abschaffung des Privatpatienten, besonders bei Beamten, Regierungsmitgliedern und Lehrern

p.s. Mit Testpatient kann ich das nicht mehr ausprobieren, da der nicht mehr zu löschen ist. Man hat dann lauter Fakerechnungen, die man auch wieder dem Finanzamt erklären muß. Und wie soll das ein neue MFA üben, das geht jetzt auch nicht mehr. Oder?

K.Riemer

unregistriert

2

Freitag, 9. Februar 2018, 15:33

Hallo,


man kann in MO eine richtige Stornorechnung erzeugen.

Sprechen Sie mal mit ihrem Softwarebetreuer darüber, die können Ihnen das ganz gewiß zeigen!

Bis dahin können Sie auch gerne hier einmal schauen:

https://forum.indamed.de/index.php?page=LexiconItem&id=42


Wie Sie ihren PxBedarf richtig steuerlich geltend machen können, müssten Ihnen doch ihr Steuerberater zeigen können!


Eine neue Helferin hat immer die Möglichkeit sich außerhalb des Netzwerks (z.Bsp.: zu Hause) die Demo herunterzuladen und damit zu üben. Das sollte kein Problem darstellen!

3

Dienstag, 13. Februar 2018, 13:59

Hallo!
Kurz einmal weg von der technischen und fiskalen hin zur juristischen und finanziellen Seite:

Dass Sie für 80EUR den Aufwand einer Klage scheuen, sehe ich genauso.
Da auch ich gelegentlich mit solchen "geringwertigen" Zahlungsausfällen zu kämpfen habe, bin ich mittlerweile dazu übergegangen, die gerichtlichen Mahnbescheide selbst zu beantragen:
Das geht vollständig ohne Anwalt, auch für Nicht-Juristen gut und verständlich erklärt und insgesamt sehr bequem online unter https://www.online-mahnantrag.de(ist das bundesweite offizielle Portal der Justiz dafür). Die Kosten beginnen bei 32 EUR und sind zwar von Ihnen vorzustrecken, im Erfolgsfall dann allerdings vom Schuldner zu tragen.

Das gerichtliche Mahnverfahren läuft dabei -vereinfacht gesagt- zunächst ohne Prozess und mit einer lediglich formalen Prüfung durch einen Rechtspflleger ab. Erst wenn ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid erfolgt, würde eine Gerichtsverhandlung angesetzt werden, auf die Sie dann aber noch immer ohne Zusatzkosten verzichten können, soweit mir bekannt.
Wenn nach dem Mahnbescheid noch immer keine Zahlung erfolgt, können Sie den Vollstreckungsbescheid beantragen, das entsprechende Formular wird vom Gericht praktischerweise gleich mitgeschickt. Wird dagegen allerdings widersprochen, kommt es automatisch zum Prozess. Wenn nicht hat man damit einen Titel für den Gerichtsvollzieher.
Bei mir kommt es bis zu diesem Punkt Gott sei dank selten, allerdings habe ich es auch schon einmal bis zur Vollstreckung erfolgreich durchgezogen.

Das klingt jetzt alles relativ kompliziert, (zeit)aufwendig und teuer, ist es allerdings definitiv nicht (ich bin kein Jurist, habe auch keinen gefragt und bin zeitlich mit meiner Praxis auch ohne diesen Kram mehr als gut ausgelastet). Und für mich hat es sich sowohl was den persönlichen Frust, als auch was die Zahlungsmoral anbelangt gelohnt.
Aber: das ist als Anregung und ausdrücklich nicht als Anleitung oder Rechtsberatung zu verstehen. Ich habe Medizin und nicht Jura studiert ;)
Gruss
L.Kruse