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Montag, 8. Januar 2018, 16:28

Lymphdrainage - Verordnung außerhalb des Regelfalls

Hallo,
hier mal eine Frage an die Experten zum Thema Heilmittelverordnung: nach meinem Wissen ist seit Mai letzten Jahres das höhergradige Lymphödem (d.h. ab 2. Grades bzw. I89.01) eine Diagnose, mit der MLD über den Indikationsschlüssel LY2a direkt außerhalb des Regelfalls verordnet werden darf, und zwar grundsätzlich ohne Genehmigung durch die Krankenkasse.
Wenn ich nun eine entsprechende Verordnung in MO erstelle und den Diagnosecode eintrage, wird dieser grün hinterlegt, wenn ich dann noch das Kästchen "außerhalb des Regelfalls" (statt Erst- oder Folgeverordnung) anhake, werde ich jedoch aufgefordert eine Begründung anzugeben, sonst kann das Formular nicht gedruckt werden.
Ist diese Sperre durch MO gemäß Heilmittelverordnung korrekt, also muss ich immer noch eine Begründung angeben, obwohl es einen grundsätzlichen Genehmigungsverzicht gibt, oder handelt es sich hier um eine falsche Implementierung in MO?

VG Julian Hartig

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Montag, 8. Januar 2018, 17:10

Hallo Dr. Hartig,

es ist richtig, dass bei einem genehmigten langfristigen Heilmittelbedarf [es gibt auch automatisch genehmigte, so wie Ihr Beispiel I89.01 + LY2a, vielleicht ist dies mit "ohne Genehmigung der Krankenkasse" gemeint?] eine Verordnung außerhalb des Regelfalls erfolgen kann, ohne die üblichen Verordnungsmengen zu durchlaufen.

Sobald jedoch "außerhalb des Regelfalls" angekreuzt wurde, greift für uns die Pflichtfunktion P3-21 aus dem Anforderungskatalog für Software zur Verordnung von Heilmitteln (Anforderungskatalog).

Hier heißt es:

"Wenn das Feld 'Verordnung außerhalb des Regelfalls' ausgewählt wurde, muss das Feld 'Medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles (ggf. Beiblatt)' ausgefüllt werden." (... ansonsten ist ein Hinweis anzuzeigen, den Sie ja bereits kennen).

Diese Funktion bezieht sich weiterführend auf die Heilmittel-Richtlinien §13 Abs. 2 n in welcher es auch wieder heißt: "Anzugeben sind insbesondere [...] n. die medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls,[...]" (Heilmittelrichtlinie).

Ob das nun bei solchen genehmigten langfristigen Heilmittelbedarf Verordnungen inhaltlich sinnvoll ist, da sie sowieso automatisch als "außerhalb des Regelfalls" gekennzeichnet werden können, kann ich leider nicht sagen. (Ich habe bei meiner Durchsicht der Unterlagen auch keinen Passus finden können, der die o.g. Pflichtfunktion bei derartigen Verordnungen ausschließt).
Mit freundlichen Grüßen

Alexander Zwickler
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3

Montag, 8. Januar 2018, 17:55

Hallo Herr Zwickler,
ich habe mir auch noch mal die aufgeführten Unterlagen angeschaut und sehe die Sachlage genauso wie Sie. Wir dürfen nun also eine Begründung schreiben, die niemals jemand lesen wird... Naja, gibt's dafür halt einen Textbaustein und gut ist ;).

VG Julian Hartig