Wir haben immer wieder das Problem, dass ein Teil unserer AOK HZV-Patienten "plötzlich" und unerklärlich einen Privatfall haben, ohne dass jemand diesen bewusst angelegt hat.
Das kenne ich dann, wenn O1-Labor bestimmt wird und für das Labor nicht der HZV (=Rechnung an Praxis) sondern der P-Laborauftrag (=Rechung an Praxis+ Übertragen der GOÄ-Gebürenziffer) gewählt wird.
VG Peter Franz
Ja, genau dann, wenn labor gemacht wird.
Wir werden mal besprechen wer das wie macht.
Vermutlich ist uns aber mit Ihrer Antwort schon geholfen.
Danke!!!!!!!!!!