Hallo,
nein, dafür gibt es keine Möglichkeit.
Aus MO-Sicht sind es zwei verschiedene Fälle, die jeweils mit unterschiedlichen Kostenträgern abgerechnet werden. Wechselt ein Patient innerhalb eines Quartals die Kasse, muss die Leistungen jeweils mit den zuständigen Kassen abgerechnet werden. Bei Kassenwechsel muss lt. KBV-Vorgabe zwingend ein neuer Fall angelegt werden.
Für den Sonderfall wie bei Ihnen ist keine Möglichkeit vorgesehen, die Fälle zusammenzuführen. Hier bleibt nur, die Leistungen und Diagnosen auf den neuen Fall zu wiederholen.