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Dienstag, 18. Juli 2017, 18:39

Rechtliche Aspekte bei Datenübernahme einer Praxis

Hallo

wir betreiben als Klinik ein MVZ und beabsichtigen in naher Zukunft 2 niedergelassene Praxen zu übernehmen. Die momentan niedergelassenen Ärzte werden in ein Angestelltenverhältnis übernommen.

Bei Übernahme muss der Patient primär sein Einverständnis geben damit der neue Betreiber auf die Daten zugreifen darf. Früher hat man von einem "2 Karteikartenschrank" gesprochen

-> Patient ist mit Datenübernahme einverstanden
-> Betreiber der alten Praxis schließt den alten Schrank auf und übergibt die Karteikarte an den neuen Betreiber
-> Neuer Betreiber kann die Kartei jetzt bei sich ablegen

Wie wird dies jetzt im digitalen Zeitalter abgebildet?
Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich?

Vielen Dank
Rene Franz

Beiträge: 1 140

Wohnort: Hamm

Über mich: Nutzer in hausärztlicher Gemeinschaftspraxis

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2

Mittwoch, 19. Juli 2017, 12:03

-> Betreiber der alten Praxis schließt den alten Schrank auf und übergibt die Karteikarte an den neuen Betreiber
Ihr jetzt angestellter Kollege bringt ja seinen Schrank mitsamt seinem Schlüssel mit. Das ist ja Datenschutzrechtlich schon mal entspannter, da er ja weiterhin darauf zugreifen darf.
Die spannende Frage dürfte sein, ist es schon ein digitaler Schrank und wenn ja welcher ?? Je nach bislang verwendetem PVS kann man sicherlich den alten, digitalen Datenbestand nach Konvertierung in MO integrieren und dort vermutlich mit entsprechender Rechtevergabe nur von diesem einen Kollegen oder einer von ihm ermächtigten Person öffnen lassen.

Ob sich dieser Weg lohnt hängt natürlich auch vom Datenumfang ab.


Sollte es noch ein analoger Aktenschrank wird man die Altakten wie bisher auch althergebracht über die üblichen Importwege (Scannen, FAximport, händisches Eintippen etc.) in MO bekommen.
Viele Grüße, Burkhard Overhage


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Das Gegenteil von Gut ist Gutgemeint :thumbup:

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Mittwoch, 19. Juli 2017, 15:05

Hallo Herr Franz,

bisher ist es in MEDICAL OFFICE nicht möglich, einen einzelnen Patienten "explizit" zur Ansicht freizugeben. Aber wir wollen zum Ende des Jahres eine solche Funktionalität bereitstellen.
Diese sieht wie folgt aus:

Wenn Sie Daten aus einer niedergelassenen Praxis übernehmen, werden diese in einen separaten Abrechner "Altdaten Dr. XY" importiert.

Anschließend können Sie mit einem Kommando alle Patientendaten dieses Abrechners "abschließen", so dass kein Nutzer sie sehen kann. Dann können Sie einzelnen Nutzern das Recht (den Schlüssel) geben, um bei einzelnen Patienten diese Sperre zu lösen. Dieser Vorgang wird dann in der Akte des Patienten dokumentiert.

Dieses Vorgehen kommt dann dem echten Zweischrankprinzip sehr nahe.

mfg
Uwe Streit

Beiträge: 3 864

Wohnort: was ich noch sagen wollte, das Mediupdate geht wieder automatisch

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4

Donnerstag, 20. Juli 2017, 13:18

Dieser, ich sag mal Datenschutzunsinn, ist leider sehr komplex und von der Sache her sehr umständlich zu handeln, sowohl mit der Papierakte, als auch mit der digitalen Akte.

Grundsätzlich darf angenommen werden, dass der Patient, kommt er in die Praxis zur Behandlung, seine Einwilligung zur Dateneinsicht automatisch abgibt.

Dennoch wäre es sehr hilfreich, wenn MO in der Lage wäre, einen kompletten Patientenstamm oder auch Einzelpatienten per Knopfdruck erst mal zu verstecken, um dann - wieder per Knopfdruck - einzelne Patienten zu öffnen.

Also gibt ein gesperrter Patient seine Karte ab, erscheint ein Hinweis auf gesperrte Altdaten, die man dann eben wieder für die neue Praxis / Abrechner per "Knopfdruck" nach Passwort Eingabe freigibt.

Das wäre super
bro