-> Betreiber der alten Praxis schließt den alten Schrank auf und übergibt die Karteikarte an den neuen Betreiber
Ihr jetzt angestellter Kollege bringt ja seinen Schrank mitsamt seinem Schlüssel mit. Das ist ja Datenschutzrechtlich schon mal entspannter, da er ja weiterhin darauf zugreifen darf.
Die spannende Frage dürfte sein, ist es schon ein digitaler Schrank und wenn ja welcher ?? Je nach bislang verwendetem PVS kann man sicherlich den alten, digitalen Datenbestand nach Konvertierung in MO integrieren und dort vermutlich mit entsprechender Rechtevergabe nur von diesem einen Kollegen oder einer von ihm ermächtigten Person öffnen lassen.
Ob sich dieser Weg lohnt hängt natürlich auch vom Datenumfang ab.
Sollte es noch ein analoger Aktenschrank wird man die Altakten wie bisher auch althergebracht über die üblichen Importwege (Scannen, FAximport, händisches Eintippen etc.) in MO bekommen.