Hallo,
die genaue Definition der einzelnen Diagnosetypen kenne ich auch nicht. Auf jeden Fall kommen die "anamnestischen Dauerdiagnosen" zur Abrechnung.
Man kann aber schauen, was zur Abrechnung kommt. Dazu muss man nur den Abrechnungsschein mit "GA" im Krankenblatt öffnen. Alle Diagnosen und Ziffern, die dort stehen kommen zur Anbrechnuung und sonst nichts.
Viele Grüße
M.Meier
PS: Sie können ja bei einem Testpatienten die unterschiedlichen Diagnosetypen mit unterschiedlichen Diagnosen anlegen und, wie beschrieben, schauen was zur Abrechnung kommt.