Hallo,
in diesem Fall ist nicht MEDICAL OFFICE das Problem, sondern das KBV-Prüfmodul. Falls im Überweisungsinhalt als BSNR 777777700 eingetragen ist, wirft das Prüfmodul den Fehler, dass die ersten beiden Stellen der Arztnummer/BSNR keinem UKV/OKV-Bereich zugeordnet werden können. Diesen Fehler können wir nicht umgehen. Mit dieser BSNR kann der Fall nicht abgerechnet werden.
In diesem Fall müsste Ihnen die KV sagen, was Sie als BSNR erfassen sollen, damit Sie den Fall abrechnen können.
Wenn im Feld der BSNR ein Text eingetragen wird, dann wird dies nicht als BSNR in der Abrechnungsdatei übermittelt, sondern als sogenannte "sonstige Überweiser" oder "Überweisung von anderen Ärzten". Dies ist der Fall bei Ärzten, die keine BSNR haben wie bspw. Zahnärzten oder Bundeswehrärzten. In dem Fall trägt man dort etwas ein wie "Zahnarzt Dr. Schulz" o.ä.
In Ihrem Fall habe ich dort eingetragen "Polizei BSNR 777777700" und die LANR freigelassen. Dann hat das Prüfmodul keinen Fehler gemeldet. Falls Ihnen die KV sagt, sie sollten dies als "sonstigen Überweiser" oder "Überweisung von anderen Ärzten" abrechnen, dann wäre dies ein Weg.