Ich habe bei mir einmal geschaut, es liegen hier keine Einträge in der Gebührenordnung unter SV vor. Ich finde auch keine Verträge unter SV, somit weiss ich nicht, was MO wissen muss, um SV abzurechnen.
Hallo,
ich weiß gar nicht genau ob wir solche Selektivverträge gesondert abrechnen müssen oder können. Bisher habe ich immer angenommen, dass z.B. die DMP-Verträge (Diabetes, KHK...) Selektivverträge sind und die werden über bestimmte Ziffern, ganz normal, bei der KVNO abgerechnet.
Vielleicht ist es aber auch bei anderen KVen anders oder es gibt Selektivverträge, die anders abgerechnet werden müssen und die ich nicht kenne!? Oder vielleicht sind die HzV-Verträge vom Hausärzteverband auch Selektivverträge und müssen hierüber abgerechnet werden?!
So wie ich Herrn Lauer verstanden habe, möchte er aber keine Selektivverträge abrechnen, sondern Sozialversicherungen. Und das geht mit "SV" dann ja dann sowieso nicht. Wir haben nicht so viele Sozialversicherungssachen, meist Anfragen vom Sozialgericht (falls das von Herrn Lauer gemeint ist) und das rechnen wir nach GOÄ (80, 85) ab.
Auf jeden Fall sollte die Abrechnung der Ziffern über Schalter so funktionieren, wie ich es oben beschrieben habe.
viele Grüße
M.Meier