Sie sind nicht angemeldet.

1

Montag, 20. April 2015, 17:30

4. Mahnung fällig

Eine Privatrechnng wurde 3x gemahnt und noch immer nicht bezahlt. Bevor ich nun den Rechtswg beschreite, möchte ich dem Patienten dieses mitteilen. (In Form eines 4. Mahntextes) . Im Feld Rechnung /Status steht zwar: 4. Mahnung fällig, aber es scheint kein Text für eine 4. Mahnung hinterlegt zu sein. Ein Ausdruck einer 4. Mahnung funktioniert nicht.
Wie kann ich diesen Text hinterlegen? Ein wiederholter Ausdruck der 3. Mahnung (mit ggfls manuell geändertem Text) ist auch nicht möglich.

2

Montag, 20. April 2015, 18:18

Hallo,
ich weiß nicht, wie man eine 4. Mahnung drucken kann.
Eine 3. Mahnung können sie aber nochmals mit dem heutigen Datum und ggf. geändertem Text drucken.
Sie müssen im Krankenblatt (nicht Rechnungswesen) - Stammdaten - Kostenträger (hier "alle Fälle") auswählen und den Fall anklicken, der gemahnt werden soll. Hier dann Status anklicken und im sich öffnenden Fenster oben in dem blau hinterlegtem Feld "2. Mahnung" auswählen. Mit "Mahnung drucken" wird eine erneute 3. Mahnung mit aktuellem Datum gedruckt.

Vielleicht hilft Ihnen das ja weiter.

Viele Grüße

M.Meier

3

Montag, 20. April 2015, 18:22

Nachtrag: habe vergessen einen Screenshot beizufügen. Hier wird es vielleicht deutlicher.

viele Grüße

M.Meier



PS: Vielleicht könnte ich doch mal die Berechtigung bekommen, meine eigenen Einträge hier zu bearbeiten
»mime« hat folgende Datei angehängt:
  • Mahnung.jpg (82,64 kB - 62 mal heruntergeladen - zuletzt: 2. September 2025, 18:23)

4

Mittwoch, 29. April 2015, 09:13

Vielen Dank für die Rückmeldung. genauso habe ich es behelfsweise schon gemacht. Allerdings muss ich ja dann vorher im System den hinterlegten Mahntext ändern, und hinterher wieder zurücksetzen. (Sehr umständlich!! ) Oder gibt es eine Möglichkeit die Mahnung vor dem Druck aufzurufen und nur dort den Text zu ändern.
Besser wäre wohl eine Möglichkeit, einen 4. Text dauerhaft zu hinterlegen. Das scheint aber nicht möglich zu sein, obwohl ein Fenster dafür im System vorgesehen ist.

Wenn ich nun die 2 Mahnung nochmal ausdrucke stimmt ja auch die Statistik im besagten Statusfenster nicht mehr.

Mir wurde allerdings auch von unserer betreuenden Firma expliziet gesagt, man dürfe den Mahnstatus nicht per Hand verändern. Warum ist es dann aber möglich?

Insgesmt unbefriedigend!

hedebs

5

Mittwoch, 29. April 2015, 11:54

Liebe Kollegen,

wofür benötigen Sie vier Mahnungen? Mir sind drei Mahnungen völlig ausreichend. Nach meiner Erfahrung zahlen die Patienten die nach der dritten Mahnung nicht zahlen auch nach der 4. Mahnung nicht. Interessant wäre jedoch die Möglichkeit nach der dritten Mahnung den Fall als Mahnbescheid markieren zu können und zeitglich die Möglichkeit zu haben die Rechnung incl. der Mahnungen ausdrucken zu können um diese dann dem Mahnbescheid beifügen u können.

Viele Grüße

F. Jovy
Viele Grüße

F. Jovy

Beiträge: 6

Wohnort: Paderborn

Über mich: Wir sind Ihre Allgemeinarztpraxis / Hausarztpraxis in Paderborn, mit dem Fokus auf hausärztliche Versorgung in Kombination mit qualifizierter Diabetologie.

  • Nachricht senden

6

Freitag, 10. Februar 2023, 10:24

Ich verstehe auch nicht, was bringt uns die vierte Mahnung...
Sie werden sowieso niemals bezahlen.
Wir haben zum Beispiel Patienten, die sogar die zweite Mahnung ignoriert haben und nur den Rechnungsbetrag bezahlt haben.
Wir haben Patienten, die alle Mahnungen komplett ignoriert haben, aber da es kleine Beträge sind, lohnt es nicht zum Rechtsanwalt gehen... ehrlich gesagt ist es Zeitverschwendung.

Die beste Lösung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, auf die Rückkehr des Patienten zu warten, und wenn der Patient zurückkommt, müssen die vor der Behandlung bezahlen, Punkt. Sonst keine Behandlung mehr.


Respektvolle und nette Patienten gibt genug, würde ich sagen 99,99999999999999999% ....
Aber so ist das Leben, leider gibt's auch unmanierlicher Mensch : "Wald ohne trockene Blätter gibt es nicht."

7

Freitag, 10. Februar 2023, 13:28

Herr Rügen hat den Rechtsrahmen und die "MO-Denke" hier Mahnung erneut drucken zusammengefasst (incl. eines Typs was man auch in Erwägung ziehen) kann
Mahnung ist immer "nur" eine Zahlungserinnerung (um falls es doch mal einer vergißt erst freundlich dann unfreundlich nach zuhaken) und um den Verzug herzustellen der letztlich aber spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung - da der Patient hier wahrscheinlich Verbraucher im Sinne des BGB ist muss er hierzu nur auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen worden sein - ansonsten vergessen die Pat. dann auch gern die "Mahngebühren" zu überweisen da lohnt es sich auch nicht da hinterherzulaufen ...

und ja der Großteil der Pat. zahlt noch (Inflation, "Altersarmut", "Dienstleistungs(un)verständnis" nehmen aber zu und schlagen daher auf die Zahlungsmoral durch - besonders wenn irgendwann Herr BGM KL (doch GOÄneu) oder die BÄK (Abdingung der GOÄ) es "wollen" die Rechnung plötzlich auf Tierarztniveau landen
Wir werden da immer restriktiver (bei Kleinstbeträgen sind diese ja durch diverese Erinnerungen schon durchs wiederholte Porto schnell aufgebrucht) - ansonsten geben wir den Vorgang an das Forderungsmanagament unserer Rechtschutzversicherung (ist im Tarif automatisch drin) - die schicken einen "echten" Mahnbescheid und prüfen ob was zu holen ist und ziehen das dann bis zum Ende durch (aktuelle Pat. mit Rechnung über ca. 35€ hatte dann am Ende den Gerichtsvollzieher im Haus - Gesamtkosten für den Pat. dann über 300 € mit Gebühren _ wir haben dann unsere 35€+Verzugszinsen bekommen)

8

Freitag, 10. Februar 2023, 18:44

Spannend, welche Rechtsschutzversicherung bietet das denn an? Gerne per PM.
Viele Grüße

F. Jovy

9

Sonntag, 12. Februar 2023, 09:34

Gerne per PM
Hab ich ... bitte kurze RM ob da - scheint zumindest bei mir teilweise geschluckt zu werden ...