Es ist doch klar, dass die Softwarehersteller hier kein Interesse dran haben. Im Falle eines Softwareanbieterwechsels wäre eine solche Option der perfekte Weg die Daten ohne Kostenaufwand in die neue Software zu konvertieren.
Natürlich, vermutlich deshalb wurde BDT ja auch nie ernsthaft fortgeschrieben. Allerdings müsste die Definition eines Standards ja nicht bedeuten, dass dieser in der Software komplett freigeschaltet wird. Z.B. könnte der Export einzelner Patienten (=Arztwechsel) möglich sein, den kompletten Datenbestand exportieren (=Programmwechsel) könnte man aber sperren (die Möglichkeiten von AutoIt-Scripten o.ä. außer Acht gelassen).
Als ich von Turbomed wechselte, war die BDT-Schnittstelle zwar auch im Programm und konnte wohl auch für irgendeine zu meinen Zeiten nie genutzte Hausbesuchsfunktion für einzelne Patienten genutzt werden, aber für einen Komplettexport musste ein gesonderter Lizenzschlüssel zur zeitlich limitierten Freischaltung angefordert werden (der aber vertragsgemäß kostenlos war).
Grüße - L.Kruse